Bundesregierung äußert sich im Eckpunktepapier über zukünftigen Strommarkt und KWKG

Rastatt, 20.03.2015


   

Bundesregierung äußert sich im Eckpunktepapier über zukünftigen Strommarkt und KWKG (Bild: rcfotostock - Fotolia)

Die Bundesregierung wird bei der Energiewende konkreter und äußert sich erstmals konkret zu Themen des zukünftigen Strommarktes und des KWK-Gesetzes (KWKG).

Wie aus einem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hervorgeht, verabschiedet sich die Regierung endgültig vom Kapazitätsmarkt für eine sichere Stromversorgung. Die Energieerzeuger sollen außerdem höhere CO2-Abgaben für alte Kraftwerke zahlen. Auch vom stärkeren Ausbau der effizienten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) scheint sich das BMWi verabschieden zu wollen.

BMWi stellt sich gegen Kapazitätsmärkte

„Sicher können auch Kapazitätsmärkte einen wichtigen Beitrag leisten, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Sie bergen aber allesamt das Risiko ausufernder Kosten“, heißt es in dem Eckpunktepapier, in das Dow Jones Newswires Einblick hatte.
Die Eckpunkte wurden am Mittwochabend zwischen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) vereinbart und sollen die Richtung für die nächsten Gesetzesvorhaben vorgeben. Die Eckpunkte sollen im Laufe der nächsten Woche auf einer Klausurtagung mit Energieexperten von Union und SPD besprochen werden.

Der Bundeswirtschaftsminister unterstellt den konventionellen Energieproduzenten, über die Prämien nur unrentable Kraftwerke retten zu wollen. Gabriel setzt darauf, dass auch das jetzige Strommarktdesign (energy only market) mit einigen Anpassungen für Versorgungssicherheit sorgen wird, wenn 2022 die letzten Atomkraftwerke hierzulande vom Netz gehen.

Zusätzliche CO2-Abgaben für alte Kohle-Kraftwerke geplant

Im letzten Jahr hatte Gabriel das Ziel ausgegeben, bis zum Jahr 2020 im Kraftwerksbereich 22 Millionen Tonnen CO2 weniger zu emittieren. Wie dies erreicht werden soll, scheint nun in dem Eckpunktepapier niedergelegt zu sein. „Daher brauchen wir übergangsweise ein zusätzliches nationales Instrument zur Emissionsminderung“, ist dort zu lesen.
Ab 2017 sollen Kraftwerksbetreiber höhere Abgaben für den Ausstoß von Treibhausgas bezahlen. Die Regelung soll nur Kraftwerke betreffen, die älter als 20 Jahre sind. Diese müssen wie bisher auch für jede ausgestoßene Tonne CO2 die Verschmutzungszertifikate zahlen. Überschreiten sie aber eine gewisse Freigrenze, kommt eine zusätzliche (nationale) Belastung dazu. Für jede weitere Tonne Kohlendioxid müssen die Kraftwerksbesitzer nach den Plänen der Bundesregierung eine Abgabe von 18 bis 20 Euro zahlen.
Für diesen politisch festgelegten Preis müssen sie nach Informationen von Dow Jones Newswire zusätzliche CO2-Zertifikate erwerben. Das Eckpunktepapier unterscheidet bei der Freigrenze nach dem Alter der Kraftwerke. Ab dem 21. Betriebsjahr beträgt sie beispielsweise 7 Millionen Tonnen CO2 je Gigawatt an Leistung. Je älter ein Kraftwerk, desto niedriger der Grenzwert. Für eine 41 Jahre alte Turbine soll er je Gigawatt bei 3 Millionen Tonnen liegen.

Verabschiedung von der Zielvorgabe eines KWK-Ausbaus

In den Eckpunkten aus dem Wirtschaftsministerium verabschiedet sich nach Informationen von Dow Jones Newswires die Bundesregierung auch von dem im Koalitionsvertrag noch bestätigten Ziel eines Ausbaus der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bis 2020 auf 25 Prozent der Nettostromerzeugung in Deutschland.
„Angesichts der gesunkenen Strompreise wäre die breite Förderung von Neuanlagen sehr teuer“, heißt es dazu nach Angaben von Dow Jones Newswires aus dem BMWi.
Angedacht ist nun das 25%-Ziel auf die Nettostromerzeugung aus thermischen Kraftwerken zu beziehen. Dies würde für das Jahr 2020 eine KWK-Stromerzeugung in Höhe von 115 TWh bedeuten und einen jährlichen Zubau von 3-4 GW notwendig machen.

Um diesen moderateren Ausbau zu erreichen, soll die KWK-Umlage auf 1 Milliarde Euro angehoben werden, was gegenüber dem Status Quo einer Erhöhung um 250 Millionen Euro im Jahr entspricht. Jedoch sollen zukünftig auch Bestandsanlagen gefördert werden, so dass für den KWK-Ausbau eher weniger Geld als bisher zur Verfügung stehen wird.

Inzwischen wächst die Unzufriedenheit seitens einiger Parlamentarier. Diese Unzufriedenheit gipfelt nun in der Drohung der SPD mit einer rot-grünen Gesetzesinitiative bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). „Wir fordern die Bundesregierung auf, noch vor der Sommerpause ein Gesetzentwurf vorzulegen. Ansonsten werden wir die Initiative für ein Parlamentsgesetz ergreifen“, gaben der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Becker, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Oliver Krischer, in einem gemeinsamen Erklärung der „Welt“ zu Protokoll.

Auch aus der Union kommt Widerstand betreffend der geplanten Neuregelung des KWK-Gesetzes. Die Konzentration der Förderung auf KWK-Anlagen, die für die öffentliche Versorgung produzieren, würde die Industrie treffen. Dies lehnt der Energieexperte der Union Joachim Pfeiffer ab. „Wir können nicht zwischen guten und bösen KWK-Anlagen unterscheiden“, äußert Joachim Pfeiffer gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.

finanznachrichten.de: finanznachrichten.de: „Kraft-Wärme-Kopplung: SPD droht mit rot-grüner Gesetzesinitiative“

 

 

 

finanzen.de: "UPDATE/Gabriel bleibt hart gegenüber Stromerzeugern"finanzen.de: „UPDATE/Gabriel bleibt hart gegenüber Stromerzeugern“

 

 

 

reuters.com: "Bund nimmt für Klimaschutz alte Kohlemeiler ins Visier"reuters.com: „Bund nimmt für Klimaschutz alte Kohlemeiler ins Visier“

 

 

 

Quelle: BHKW-Infozentrum | Bilder: rcfotostock – Fotolia / BHKW-Infozentrum

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