Start Förderprogramm Klimaschutz-Plus 2010

Am 8. April wurde das seit vielen Jahren bewährte Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (UVM) für 2010 neu gestartet. Erfreulich ist, dass neben dem Kommunen Programmteil auch wieder der Allgemeine Programmteil für KMU und kirchliche Einrichtungen ausgeschrieben werden kann.

In den CO2-Minderungsprogrammen (Programmteil A) bleiben Fördersystematik und Förderhöhe (50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne CO2) erhalten. Gegenüber 2009 haben sich jedoch die folgenden Änderungen ergeben:

  • Damit bei begrenzten Mitteln mehr Kommunen in den Genuss einer dann noch immer attraktiven Förderung gelangen können, wurden der Fördersatz im Kommunalen Programmteil auf maximal 20 % der Investitionen und die maximale Förderung von 400.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Damit wird die der Konkurrenz des Konjunkturprogramms geschuldete zwischenzeitliche Anhebung wieder auf das Normalmaß zurückgeführt. Zudem wurde die maximale Förderung bisher nur in sehr wenigen Fällen in Anspruch genommen. Schließlich wird mit diesen Änderungen auch eine Harmonisierung der Förderbedingungen von Klimaschutz-Plus mit dem Programm „Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien“ (HuW-EFRE) erreicht. Dort wird die maximale Förderung von 100.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Für den Allgemeinen Programmteil gilt ein Fördersatz von maximal 15 % der Investitionen, maximal 100.000 Euro.
  • Die Förderung für die Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen auf der Basis regenerativer Energieträger (Holzpelletheizung, Wärmepumpe, Solarwärme) entfällt wegen der Förderangebote des Bundes ersatzlos. Größeren Wärmepumpen (ab 100 kW Heizleistung, z. B. zur Abwasserwärmenutzung), größeren Solarwärmeanlagen oder auch Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen steht weiterhin das Programm „Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien“ (HuW-EFRE) offen. Kleinere Wärmepumpen zur Abwasserwärmenutzung können ggf. im Programmteil C (Modellprojekte) gefördert werden.
  • Aufgrund der unsicheren Perspektiven des Mini-KWK-Programms des Bundes bleibt die Förderung für BHKW-Anlagen erhalten. Sie wird zudem wieder ausgedehnt auf Anlagen ab einer elektrischen Leistung von 15 Kilowatt.

In das Kommunale Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramm (Programmteil B) wurden zusätzlich zur bisher bereits gewährten Förderung für die Erstellung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude, die Teilnahme von Kommunen und Landkreisen am European Energy Award® (eea) sowie die Neugründung von regionalen Energieagenturen zwei neue Fördergegenstände aufgenommen:

  • Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnern sowie Landkreise können eine Förderung für die Einführung einer verwaltungsinternen Refinanzierung vonEnergieeinsparinvestitionen (Kürzel: ViRE) erhalten. Für die Einrichtung dieses auch als „stadtinternes Contracting“ oder „Intracting“ bezeichneten Instruments nach dem Vorbild der Stadt Stuttgart sollen pilothaft in fünf Fällen bis zu 50.000 Euro gewährt werden, die vom Fördernehmer durch den doppelten Mitteleinsatz ergänzt werden sollten. Die Erfahrungen der Verwaltungen mit diesem Instrument sollen begleitend evaluiert werden.
  • Bei der Durchführung von Einsparbeteiligungsmodellen („Fifty-fifty-Projekte“) in Bildungseinrichtungen werden die Kosten einer externen Beratung durch die regionale Energieagentur mit 25 % (Schulen) bzw. 50 % (Kindergärten) gefördert. Zudem wird die bisher separat abgewickelte und stark nachgefragte 100 %-Förderung für die Durchführung von Unterrichtseinheiten zum Thema Stand-by-Verbrauch von Elektrogeräten ins Klimaschutz-Plus-Programm integriert.

Mit den neuen Förderkomponenten können bei den regionalen Energieagenturen Know-how aufgebaut und bestehende Beratungskapazitäten gebündelt werden. Die Agenturen sowie Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung werden dazu im Vorfeld von der KEA geschult. Eine entsprechende Schulung läuft aktuell auch im Bereich des Kommunalen Energiemanagements (KEM). Sobald ausreichend qualifizierte Fachleute zur Verfügung stehen, soll geprüft werden, ob eine Förderung für die Durchführung von KEM vor allem in kleinen Kommunen angeboten werden kann.

Im Allgemeinen Beratungsprogramm wird – wie bisher auch – die Erstellung von integralen Energiediagnosen für Nichtwohngebäude gefördert.

Die Förderung von Modellprojekten (Programmteil C) ist noch offener gehalten als bisher. Ausdrücklich werden nun auch Projekte in den Bereichen Abwasserwärmenutzung, LED-Einsatz in der Beleuchtung oder die energetische Optimierung von Biogas- oder Klärgasanlagen als förderfähig eingestuft.

Die Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie wie gewohnt unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de. Ergänzend zum Word- und pdf-Format stehen die Antragsformulare für die einzelnen Maßnahmen auch wieder als Excel-Dateien zur Verfügung. Die notwendigen Berechnungen werden darin weitgehend automatisch durchgeführt. Alle Formulare dürfen aber ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg bei der KEA eingereicht werden.

Die Auswertung der Programmrunde 2009 ist in Arbeit. Wir werden berichten, sobald das Dokument verfügbar ist.

 

KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

 

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