Förderprogramm Klimaschutz-Plus 2013 gestartet

Rastatt, 11.04.2013

KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) Baden-Württemberg getragenen Förderprogramms Klimaschutz-Plus, durch das u. a. auch BHKW-Anlagen gefördert werden, ist für 2013 neu gestartet worden. Ab sofort können Anträge gestellt werden.

 

Mit Datum vom 11. April 2013 wurden alle Teile (Kommunaler Programmteil, Allgemeiner Programmteil, Programm für Vereine) des vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) Baden-Württemberg getragenen Förderprogramms Klimaschutz-Plus für 2013 neu gestartet. Die förderfähigen Maßnahmen, die Fördersystematik (vornehmlich orientiert an der CO2-Minderung) und die Förderhöhe (50 EURO pro vermiedener Tonne CO2) sowie die Deckelungen (kommunal: grundsätzlich 20 %, allgemein: 15 %, absolut: 200.000 Euro; Vereine: 40 %, absolut 50.000 Euro) bleiben grundsätzlich unverändert. Gegenüber 2012 wurden jedoch die folgenden Änderungen vorgenommen:

In den CO2-Minderungsprogrammen sind Maßnahmen zur Visualisierung des Energieverbrauchs oder der Energieerzeugung nicht mehr förderfähig. Die 2012 erhobene Forderung nach einer Kombination regenerativer Wärmeerzeuger mit Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder technischer Gebäudeausrüstung wurde aufgehoben. Wie bisher ist die Installation von Holzpelletheizungen, Wärmepumpen und Solarwärmeanlagen nur in bestehenden Gebäuden förderfähig; lediglich BHKW-Anlagen sind auch in neuen Gebäuden förderfähig. Da das vom europäischen Strukturfonds EFRE getragene Förderprogramm Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien (HuW-EFRE) ausgelaufen ist, fallen die bisherigen Leistungsobergrenzen für Wärmepumpen und Solarwärmeanlagen im CO2-Minderungsprogramm nun weg.

Die für Freizeiteinrichtungen bisher auf maximal 100.000 Euro begrenzte Förderung wurde auf 200.000 Euro erhöht. Maßnahmen in Krankenhäusern werden nur noch dann gefördert, wenn diese im Krankenhausplan aufgeführt sind; für die Antragstellung im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm steht für Krankenhäuser nun ein eigenes Antragsformular bereit.

Für verbesserte energetische Standards werden weiterhin Förderboni in den folgenden drei Fällen gewährt: Werden bei einer förderfähigen Heizungserneuerung ein Pumpentausch und ein hydraulischer Abgleich vorgenommen, erhöht sich die Förderung um 15 %. Wärmedämmmaßnahmen, die das von der EnEV geforderte Niveau um mehr als 30 % unterschreiten, erhalten einen Förderbonus von 15 %. Für den Einsatz von LED in der Straßenbeleuchtung wird ebenfalls ein Bonus von 15 % gewährt.

Im Kommunalen CO2-Minderungsprogramm wird weiterhin ein Förderbonus gewährt, wenn die antragstellende Kommune strukturelle Klimaschutzaktivitäten vorweisen kann. Dazu zählen eine Teilnahme am European Energy Award(R) (eea), das Vorliegen eines nicht mehr als fünf Jahre alten, vom Bund geförderten Klimaschutzkonzepts oder die Beschäftigung eines Klimaschutz-Managers sowie eine substanzielle (mind. 10 Cent pro Einwohner und Jahr), direkte und nicht zweckgebundene finanzielle Unterstützung der jeweiligen regionalen Energieagentur. Dabei kommen gestufte Boni zum Tragen: Für die Erfüllung jedes dieser drei Kriterien erhöht sich der maximale Fördersatz um 5 %-Punkte. Im besten Fall kann somit ein Fördersatz von 35 % (ggf. nochmals erhöht um den Bonus für einen höheren energetischen Standard; siehe oben) erreicht werden.

Das Excel-Antragsformular wurde an die neuen Bedingungen angepasst und weiter verbessert. Anträge sollten wie bisher ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg sowie in einfacher Ausfertigung eingereicht werden. Anträge nimmt neuerdings ausschließlich die L-Bank entgegen. Anregungen zum Antragsformular sind willkommen.

Im Kommunalen Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramm sind die Förderungen für Fifty/fifty-Projekte mit Schulen (wegen der konkurrierenden Förderangebote des Bundes) sowie für die Einführung der verwaltungsinternen Refinanzierung von Energieeinsparinvestitionen (ViRE) nach dem Vorbild des stadtinternen Contractings der Stadt Stuttgart (wegen geringer Inanspruchnahme) weggefallen.

Von den regionalen Energieagenturen durchgeführte Unterrichtseinheiten in Schulen zum Standby-Verbrauch von Elektrogeräten sind nach wie vor förderfähig; hierfür steht ein auf 20.000 Euro pro Kreis erhöhtes Budget bereit. Bei der Förderung wird nicht mehr zwischen neuen und bereits aktiven Schulen unterschieden.

Die maximale Förderung bei Energiediagnosen wurde von 350 Euro auf 400 Euro pro Tagewerk (für – wie bisher – bis zu zehn Tagewerke) erhöht.

Neu hinzugekommen ist eine Förderung (50 % Zuschuss, maximal 400 Euro pro Arbeitstag für mindestens 2 und maximal 6 Tagewerke) für die Erstellung einer kommunalen Energie- und CO2-Bilanz mit Hilfe des EDV-Instruments BICO2BW. Hierfür antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern, die noch über kein eigenes Klimaschutzkonzept verfügen und dieses auch noch nicht beantragt haben.

Im Allgemeinen Beratungsprogramm werden nach wie vor Energiediagnosen für Nichtwohngebäude sowie überbetriebliche Energieeffizienztische bezuschusst. Auch hier wird der maximale Fördersatz pro Tagewerk von 350 auf 400 Euro (für – wie bisher – bis zu fünf Tagewerke) erhöht.

Für Energieberatungen von Krankenhäusern gelten gesonderte Bedingungen: Abhängig von der Planbettenzahl wird ein 50 %-Zuschuss für bis zu 40 Tagewerke gewährt.

Das Programm für Vereine wird in vollem Umfang (CO2-Minderungsprogramm, Beratungsprogramm, Modellprojekte) neu aufgelegt. Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.) mit Sitz und eigenen Gebäuden in Baden-Württemberg und einer Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Mio. Euro. Nicht antragsberechtigt sind Dachverbände oder bundesweit tätige Vereine. Das CO2-Minderungsprogramm enthält die gleichen Inhalte wie bei Kommunen und privaten Antragstellern. Bezuschusst werden allerdings auch regenerative Wärmeerzeugungsanlagen in neuen Gebäuden. Im Beratungsprogramm sind integrale Energiediagnosen für vereinseigene Gebäude förderfähig.

Antragsfrist für die CO2-Minderungsprogramme ist der 31.07.2013, für die Beratungsprogramme der 30.11.2013 (Ausnahme: 31.07.2013 für Standby-Unterrichtseinheiten). Eine ggf. frühere Ausschöpfung der Fördermittel wird umgehend bekannt gegeben.

Die Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie wie gewohnt unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de. Für Fragen stehen Ihnen die L-Bank (neue, programm-eigene e-Mail-Adresse: klimaschutz-plus@l-bank.de) oder die KEA (info@kea-bw.de) gerne zur Verfügung.

Quelle: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

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