KWK-Förderung für Kommunen

Mit Datum vom 6. April wurden wichtige Teile des Förderprogramms Klimaschutz-Plus (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg, UVM), die auf Kommunen zielen, für 2011 neu gestartet. Dabei handelt es sich um das Kommunale CO2-Minderungsprogramm, in dem investive Maßnahmen von Kommunen zur energetischen Sanierung und Wärmeversorgung gefördert werden, den Teil des Kommunalen Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramms mit der Förderung für stadtinternes Contracting (ViRE) sowie die Förderung für Kommunale Modellprojekte.

Fördersystematik und Förderhöhe (50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne CO2) sowie Fördersatz (grundsätzlich maximal 20 % der Investitionen) bleiben im Kommunalen CO2-Minderungsprogramm im Grundsatz erhalten. Auch das strenge Kumulierungsverbot (einzige Ausnahme: Ausgleichsstock) gilt weiterhin.
Gegenüber 2010 sind jedoch die folgenden Änderungen zu verzeichnen:

  • Kommunen, die am European Energy Award(R) (eea) teilnehmen oder ein jüngeres, vom Bund gefördertes Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept vorlegen können, erhalten eine Bonusförderung. Der maximale Fördersatz erhöht sich für diese Antragsteller von 20% auf 30%.
  • Die Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen auf der Basis regenerativer Energieträger (Holzpelletheizungen beliebiger Größe, Wärmepumpen bis zu einer Heizleistung von 100 Kilowatt, Solarwärmeanlagen bis zu einer Kollektorfläche von 100 m2) wird wieder in die Förderung aufgenommen. Dies gilt allerdings nur in Verbindung mit mindestens einer anderen Maßnahme der energetischen Sanierung. Damit sind Maßnahmen an Neubauten nicht förderfähig, Maßnahmen an bestehenden Gebäuden nur dann, wenn zugleich z. B. eine (wenn auch kleine) Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes oder eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage vorgenommen wird. Größeren Wärmepumpen (z. B. zur Abwasserwärmenutzung), größeren Solarwärmeanlagen oder auch hier nicht förderfähigen Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen steht weiterhin das Programm „Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien“ (HuW-EFRE) offen. Kleinere Wärmepumpen zur Abwasserwärmenutzung (bis zu einer Heizleistung von 100 Kilowatt), deren Errichtung nicht wirtschaftlich ist, können weiterhin alternativ ggf. im Programmteil C (Modellprojekte) gefördert werden.
  • Die große Nachfrage nach dem singulären Förderprogramm „Energieeffiziente Straßenbeleuchtung“ im Jahr 2009 hat das UVM dazu bewogen, die Sanierung der Straßenbeleuchtung (wie auch den Einsatz von LED in bestehenden Lichtzeichenanlagen (Ampeln)) in die Liste der förderfähigen Maßnahmen aufzunehmen. Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen eine Stromeinsparung bzw. CO2-Minderung um mindestens 60 % gegenüber dem Istzustand erreicht wird. Dabei muss die Einsparung größenteils durch Reduktion der installierten Leistung (und nicht durch Verringerung der Brenndauer) erreicht werden. Zu beachten ist, dass – im Gegensatz zum singulären Förderprogramm 2009 – die eingehenden Anträge im Windhundverfahren bearbeitet werden!
  • Zusätzlich zu den bisher im Rahmen der Erneuerung von Heizungsanlagen förderfähigen Maßnahmen ist nun auch die Erneuerung von Heizungspumpen und der hydraulische Abgleich des Heizungssystems (für einen Konvoi von mindestens fünf Gebäuden) förderfähig.
  • Die Bagatellgrenze für die Behandlung von Anträgen wurde auf eine Fördersumme von 5.000 € festgelegt. Die bisherige Untergrenze einer CO2-Minderung um 10 Tonnen pro Jahr entfällt dafür. Aus Kosten-Nutzen-Erwägungen werden also nur noch Anträge, die eine Förderung von mindestens 5.000 € erreichen, behandelt.
  • Die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen von Contracting wird nochmals erleichtert. Antragsberechtigt sind Kommunen als Contracting-Nehmer oder kommunale Mehrheitsgesellschaften als Contracting-Geber. Antrag stellende Kommunen sollten allerdings beachten, dass bereits der Vertragsabschluss mit dem Contractor den Maßnahmenbeginn darstellt und Verträge daher nicht vor Vorliegen des Zuwendungsbescheides bzw. einer Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeschlossen werden dürfen!

Soweit zum Kommunalen CO2-Minderungsprogramm. Die Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie wie gewohnt unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de. Ergänzend zum Word- und pdf-Format stehen die Antragsformulare für die einzelnen Maßnahmen auch wieder als Excel-Dateien zur Verfügung. Die notwendigen Berechnungen werden darin weitgehend automatisch durchgeführt. Bitte reichen Sie alle Formulare aber weiterhin ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg (und lediglich in einfacher Ausfertigung) bei uns ein! Anträge können bis zum 31.07.2011 eingereicht werden; eine frühere Ausschöpfung der Fördermittel wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Die im Kommunalen Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogrammsausgelobte Förderung für ViRE-Projekte bleibt unverändert erhalten. Interessenten können sich an die KEA wenden. Die weiteren Komponenten diesesProgrammteils (mit Förderungen für die Teilnahme von Kommunen am European Energy Award(R) (eea), für die Neugründung regionaler Energieagenturen (hier gibt es ja nur noch wenige „weiße Flecken“), für Projekte in Schulen und Kindergärten (Fifty-fifty und Stand-by) sowie für Energiediagnosen für kommunale Nichtwohngebäude) können frühestens im Juni gestartet werden. Das UVM bemüht sich um schnellstmögliche Klärung.

Projektskizzen zu mit Mehrkosten behafteten, kommunalen Modellprojekten (Programmteil C) können wie gehabt bei der KEA eingereicht werden.

Der gesamte allgemeine Programmteil von Klimaschutz-Plus (für Maßnahmen an Nichtwohngebäuden von KMU, Kirchen und anderen privaten Antragstellern) kann frühestens im Juli/August aufgelegt werden. Dies betrifft das Allgemeine CO2-Minderungsprogramm, das Allgemeine Beratungsprogramm und Allgemeine Modellprojekte. Auch hier bemüht sich das UVM um schnellstmögliche Klärung.

Weitere Informationen unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de

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