Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten

Umlagefähigkeit der gewerblichen Wärmelieferungskosten wird erstmalig geregelt

Rastatt, 19.03.2013

 

Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de

Wie das Forum Contracting in einem Mitgliederrundschreiben bekannt gab, wurde am 18. März 2013 das Mietrechtsänderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Für das Contracting besondere Bedeutung hat die Einfügung eines neuen § 556 c in das Bürgerliche Gesetzbuch. Mit dieser Vorschrift wird erstmals die Umlagefähigkeit der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung gesetzlich geregelt.

Die Bundesregierung wird auf der Grundlage des § 556 c BGB eine Rechtsverordnung (Wärmelieferverordnung) erlassen, die weitere Details regelt. Das Bundesjustizministerium hat im Februar 2013 einen neuen Entwurf dieser Verordnung veröffentlicht.

Der neue § 556 c BGB tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt soll auch die Wärmelieferverordnung in Kraft gesetzt werden.

130213_WaermeLV_RefE.pdfVerordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum

130311_MietRAendG.pdfGesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG)

Autoren: Andreas Klemm (Forum Contracting e.V.), Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum)
Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de