Umlagefähigkeit der gewerblichen Wärmelieferungskosten wird erstmalig geregelt
Rastatt, 19.03.2013
![]()
Wie das Forum Contracting in einem Mitgliederrundschreiben bekannt gab, wurde am 18. März 2013 das Mietrechtsänderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Für das Contracting besondere Bedeutung hat die Einfügung eines neuen § 556 c in das Bürgerliche Gesetzbuch. Mit dieser Vorschrift wird erstmals die Umlagefähigkeit der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung gesetzlich geregelt.
Die Bundesregierung wird auf der Grundlage des § 556 c BGB eine Rechtsverordnung (Wärmelieferverordnung) erlassen, die weitere Details regelt. Das Bundesjustizministerium hat im Februar 2013 einen neuen Entwurf dieser Verordnung veröffentlicht.
Der neue § 556 c BGB tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt soll auch die Wärmelieferverordnung in Kraft gesetzt werden.
Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum
Autoren: Andreas Klemm (Forum Contracting e.V.), Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum)
Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de