Umlagefähigkeit der gewerblichen Wärmelieferungskosten wird erstmalig geregelt
Rastatt, 19.03.2013
Wie das Forum Contracting in einem Mitgliederrundschreiben bekannt gab, wurde am 18. März 2013 das Mietrechtsänderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Für das Contracting besondere Bedeutung hat die Einfügung eines neuen § 556 c in das Bürgerliche Gesetzbuch. Mit dieser Vorschrift wird erstmals die Umlagefähigkeit der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung gesetzlich geregelt.
Die Bundesregierung wird auf der Grundlage des § 556 c BGB eine Rechtsverordnung (Wärmelieferverordnung) erlassen, die weitere Details regelt. Das Bundesjustizministerium hat im Februar 2013 einen neuen Entwurf dieser Verordnung veröffentlicht.
Der neue § 556 c BGB tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt soll auch die Wärmelieferverordnung in Kraft gesetzt werden.
Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum
Autoren: Andreas Klemm (Forum Contracting e.V.), Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum)
Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de