Am 18. Juli 2012 wurde das KWK-Gesetz 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt am 19. Juli 2012 das neue KWK-Gesetz 2012 in Kraft.
Für alle BHKW-Anlagen mit einem Inbetriebnahmezeitpunkt ab dem 19. Juli 2012 gelten nunmehr die Bestimmungen des neuen KWK-Gesetzes. Dazu gehören unter anderem die höheren KWK-Zuschlagszahlungen. An den bisherigen Zuschlagszahlungen der bereits nach dem KWK-Gesetz 2009 in Betrieb genommenen KWK-Anlagen ändert sich indes nichts.
Eine Ausnahme besteht bei der Förderung von Wärme- und Kältenetzen. Diese können auch durch das KWKG 2012 gefördert werden, wenn die erstmalige Inbetriebnahme der Wärme- und Kältenetze nach dem 31.12.2011 liegt. In Bezug auf die Förderung von Wärme- und Kältespeicher gilt die Bestimmung, dass alle Projekte, bei denen der Baubeginn (z. B. Bodenplatte gießen, Einbringung des Pufferspeichers) nach dem Inkrafttreten des KWK-Gesetzes 2012 liegt, eine Förderung nach dem KWK-Gesetz 2012 erhalten können – sofern die im KWKG 2012 genannten Bedingungen erfüllt werden.
Ab August 2012 wird das BHKW-Infozentrum auf den Themenseiten KWKG2012 sowie KWKG-Novelle über die neuen Bestimmungen ausführlich informieren. Derzeit wird auch eine Lesefassung erstellt und mit drei bereits existierenden Lesefassungen verglichen. Wir hoffen dadurch eine fehlerfreie konsolidierte Fassung des KWK-Gesetzes 2012 anbieten zu können.
Quelle: BHKW-Infozentrum
Bildquelle: Bundesanzeiger Verlag