Düsseldorf, den 26.10.2012
KWK-Richtlinie baut gezielt Investitionshemmnisse ab – Neue Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung für Unternehmen
Das NRW-Umweltministerium hat eine Richtlinie zur Förderung von hocheffizienten dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) bis 50 kW und weiteren KWK bezogenen Maßnahmen zur verbesserten Energieausnutzung erlassen. „Die Kraft-Wärme-Kopplung ist besonders effizient, weil sie die Ressourcen zur gleichzeitigen Produktion von Wärme und Elektrizität nutzt. Das spart Energie und kann erheblich zum Klimaschutz beitragen. Bei der KWK steigt der Wirkungsgrad auf 80 bis 90 Prozent. Bei herkömmlichen Techniken zur Stromumwandlung liegt er lediglich bei 30 bis 40 Prozent, das heißt, dass 60 bis 70 Prozent der eingesetzten Primärenergie ungenutzt bleiben“, sagte Minister Johannes Remmel. Die Förderung richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen in NRW. Die Anträge auf Förderung werden von der Bezirksregierung Arnsberg (http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de) bearbeitet.
Kraft-Wärme-Kopplung ist eine entscheidende Brückentechnologie, um die Energiewende vollziehen zu können. Mit der neuen Richtlinie bauen wir Investitionshemmnisse bei kleinen und mittleren Unternehmen gezielt ab. Die Landesregierung hat die besondere Bedeutung der KWK im Koalitionsvertrag festgehalten. Bis 2020 soll auch in NRW der Anteil des Stroms, der mit KWK-Anlagen erzeugt wird, auf 25 Prozent erhöht werden.
Die Förderung wird finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie gibt den Rahmen für die Förderung von hocheffizienten dezentralen KWK-Anlagen bis 50 kW vor.
Neben neuen KWK-Anlagen werden
- die Verbesserung vorhandener dezentraler KWK Anlagen zu hocheffizienten KWK Anlagen,
- Wärmeübergabestationen und Hausanschlüsse,
- Sorptionskälteanlagen mit einer Kälteleistung bis 50 kW,
- Demonstrationsvorhaben neuartiger KWK unabhängig von der Leistung,
- Umweltstudien auf Basis der NRW Potenzialstudie KWK sowie
- besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen zur Errichtung von KWK-Anlagen mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt gefördert.
Die Förderung von KWK-Anlagen bis 50 kW erfolgt gestaffelt in Abhängigkeit der elektrischen Leistung und sieht beispielsweise für Neuanlagen mit 1 kW eine Zuwendung von 1.500 Euro, für Anlagen mit 10 kW von 3.000 Euro und für Anlagen mit 50 kW von 17.000 Euro vor.
Des Weiteren können Wärmeübergabestationen und Hausanschlüsse bei einer Anschlussleistung bis zu 25 kW mit 1.500 Euro und über 25 KW mit 1.000 Euro gefördert werden.
Bei Demonstrationsvorhaben neuartiger KWK und bei besonderen Anlagen, Systemen und Einrichtungen mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt beträgt die Förderung 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – für kleine Unternehmen bis zu 65 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 55 Prozent.
Weitergehende Informationen zur Förderung von KWK-Anlagen und KWK bezogenen Maßnahmen stehen interessierten Unternehmen auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zur Verfügung.
Die EnergieAgentur.NRW berät – bei Bedarf – die Antragsteller. Zudem bietet die EnergieAgentur.NRW im Internet (http://www.energieagentur.nrw.de) ein Berechnungstool an, das als Orientierungshilfe bei der Umsetzung eines KWK-Projektes dienen kann.
Weitere Informationen:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de
http://www.energieagentur.nrw.de
http://www.umwelt.nrw.de
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-294 (Frank Seidlitz).
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de
Autor: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen