Ohne Hocheffizienz-Nachweis droht KWK-Anlagen der Verlust der vollständigen Energiesteuer-Rückerstattung

Rastatt, 25.11.2013

Der einmalig zu erstellende Hocheffizienznachweis ist für eine vollständige Energiesteuer-Rückerstattung notwendig (Quelle: presentermedia/BHKW-Infozentrum)

Nach dem neuen Energiesteuergesetz kann der Betreiber einer BHKW-Anlage u. a. nur noch dann eine vollständige Energiesteuer-Rückerstattung erhalten, wenn für das Blockheizkraftwerk ein Hocheffizienznachweis vorliegt. Das Unternehmen BHKW-Consult bietet die Erstellung eines solchen Hocheffizienznachweises zum Pauschalpreis an.

Die Zeit drängt: Bis zum 31.12.2013 müssen die Anträge auf Rückerstattung der Energiesteuer für den in KWK-Anlagen eingesetzten Brennstoff des Jahres 2012 bei den Hauptzollämtern sein. In den letzten Jahren war es ausreichend, neben den Rechnungen lediglich einen selbst erstellten Nachweis über die Erfüllung eines mindestens 70%igen Nutzungsgrades einzureichen. Inzwischen haben sich die Bedingungen für die Energiesteuer-Rückerstattung verschärft.

Neben dem Nachweis eines Nutzungsgrades von mehr als 70% für den Zeitraum, für den der BHKW-Betreiber die Energiesteuer zurück erstattet haben will, müssen nun auch noch die Nachweise erbracht werden, dass die BHKW-Anlage hocheffizient im Sinne der EU-Richtlinie 2004/8/EG und die KWK-Anlage noch nicht vollständig abgeschrieben ist.

Das BHKW-Infozentrum (https://www.bhkw-infozentrum.de) weist darauf hin, dass der Hocheffizienznachweis für KWK-Anlagen, die seit 2009 erstmalig in Betrieb gesetzt wurden, mittels einer Kopie des jeweiligen Zulassungsbescheids des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen kann. Für kleine Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung, die ab Ende Juli 2012 in Betrieb gesetzt wurden, reicht ggf. eine Kopie der BAFA-Eingangsbestätigung über die Anzeige nach Nummer 2 Buchstabe a oder Buchstabe b der Allgemeinverfügung aus.

EU-Hocheffizienznachweis

Bei älteren KWK-Anlagen, die vor dem Jahre 2009 installiert wurden, muss der Nachweis gemäß § 99b EnergieStV durch ein Gutachten, das von einem unabhängigen Sachverständigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt wurde, erbracht werden.

Das auf die Planung von BHKW-Anlagen spezialisierte Ingenieurbüro BHKW-Consult (http://www.bhkw-consult.de) bietet die Erstellung solcher Hocheffizienznachweise zum Pauschalpreis von 279,- Euro (netto) an, sofern die Unterlagen wie das technische Datenblatt vorliegen. Wenn der BHKW-Anlagenbetreiber sich verpflichtet, die KWK-Anlage in die ab März 2014 publizierte BHKW-Beispieldatenbank (http://www.bhkw-beispiele.de) einzutragen, reduziert sich der Preis durch eine nachträgliche Gutschrift de facto auf 239,- Euro (netto).

Finanzielle Nachteile einer nicht vollständigen Energiesteuerrückerstattung

Bei einer mit Erdgas betriebenen KWK-Anlage mit 50 kW elektrischer Leistung und 6.000 Betriebsstunden pro Jahr beträgt der Unterschied zwischen der vollständigen Energiesteuerrückerstattung nach §53a EnergieStG und der teilweisen Rückerstattung nach § 53b EnergieStG rund 1.300,- Euro pro Jahr. Bei einer 400 kW-Motorenanlage wären es mehr als 7.000,- Euro pro Jahr. Der Hocheffizienznachweis ist für jede BHKW-Anlage nur einmal zu erstellen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten von BHKW-Consult.de

Autor: Markus Gailfuß, BHKW-Consult
Grafik: presentermedia/BHKW-Infozentrum