Online-Formulare für BAFA-Meldungen kleiner KWK-Anlagen

04.01.2012

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Das BAFA teilt mit, es habe die bisher papiergebundenen Formulare „Anzeige zur Inanspruchnahme der Allgemeinverfügung“ und „Jährliche Mitteilung“ durch Online-Formulare ersetzt.

Mit Hilfe dieses Online-Verfahrens kann der Anlagenbetreiber mit der Übersendung der Daten eine Eingangsbestätigung des BAFA sowie ein Protokoll der übermittelten Angaben anfordern. Diese Unterlagen werden wenige Minuten nach Übersendung der elektronischen Daten per E-Mail an den Anlagenbetreiber übermittelt und können als Nachweis ohne Zeitverzögerung an den Stromnetzbetreiber weitergegeben werden.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Formulare:

1. Anzeige gem. Nr. 2 der Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 10 Kilowatt. Die Anzeige ersetzt für serienmäßig hergestellte neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 10 kW, die ab dem 01.01.2009 in Betrieb gegangen sind, unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung.

2. Jährliche Mitteilung gem. § 8 Abs. 2 KWKG für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von über 10 kW bis 2 Megawatt. Hierin werden dem BAFA Angaben zum eingesetzten Brennstoff, zum selbstverbrauchten und ausgespeisten Strom sowie bei Anlagen über 50 kW elektrischer Leistung Angaben zur Anzahl der Vollbenutzungsstunden mitgeteilt. Für kleine KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 10 kW ist die Meldepflicht bereits seit dem Jahr 2009 entfallen.

Die Online-Formulare finden Sie unter www.bafa.de (Unterpunkte: ,Energie‘, ,Kraft-Wärme-Kopplung, ,Stromvergütung/Wärmenetze‘, Elektronische Formulare‘).

Aktuell
Beachten Sie bitte, dass die elektronischen Formulare vollständig ausgefüllt sein müssen. Die bisherigen PDF-Formulare werden nicht mehr auf der BAFA-Internetseite angeboten, können aber im Einzelfall angefordert werden.

Ansprechpartner: Referat 425
Telefon: 06196 908 437, -630, -941 oder -502
kwk-verfahren@bafa.bund.de

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http://www.bafa.de
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Gemäß einer Mitteilung des BAFA aus dem Frühjahr 2016 erfolgt die Anzeige gemäß Allgemeinverfügung für KWK-Anlagen bis 50 kWel. Weiterhin existieren elektrische Formular zur Jahresmeldung für KWK-Anlagen größer 50 kWel bis 2 MWel.
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