Vereinfachte TAB-Bestimmungen für KWK-Strom und Photovoltaikstrom-Messung

Ergänzung zur TAB 2007 beschlossen (Stand: Oktober 2009)

Der BDEW hat jetzt die „Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ (Ergänzung zur TAB 2007), Ausgabe Oktober 2009 verabschiedet. Er wird seinen Mitgliedern ihre Übernahme in die unternehmenseigenen technischen Anschlussbedingungen empfehlen.

Diese Ergänzung beinhaltet Festlegungen zu Beschaffenheit und zulässigen Einbauorten für Stromzähler zur Messung des in KWK-Anlagen erzeugten Stroms gemäß § 4 Abs. 3a KWKG. Der von diesem Zähler gemessene Strom ist die Basis für die Ermittlung des KWK-Zuschlages, der gemäß KWKG 2009 ab 1.1.2009 für den gesamten in der KWK-Anlage erzeugten Strom gezahlt wird, d.h. sowohl den in das öffentliche Netz eingespeisten als auch den vom Anlagenbetreiber selbst verbrauchten Strom.
Nach den neuen Bestimmungen kann der Zählort zur Messung des KWK-Stroms eigenständig gewählt werden (zentral, neben oder in der Erzeugungsanlage).
Außerdem kann der Zählerplatz zukünftig auch gemäß TAB 2007 sowohl mit konventioneller Befestigung (Drei-Punkt) als auch mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) erfolgen.
Die TAB-Ergänzung gilt entsprechend auch für Strom aus Fotovoltaik-Anlagen.

Die Veränderungen der ergänzenden Bestimmungen zur TAB 2007 wurden durch Gespräche von Verbänden wie dem VDMA und dem B.KWK mit dem BDEW ermöglicht.

Sie können die „Ergänzung zur TAB 2007“ im Downloadbereich des BHKW-Infozentrums herunterladen.

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