Rastatt, 11.08.2015
Über 85 % aller Biogasanlagen in Baden-Württemberg wurden bisher überprüft. An mehr als 40% der Biogasanlagen wurden Mängel festgestellt. Wiederkehrende Überprüfungen sind geplant.
In den letzten beiden Jahren, zwischen März 2013 und Februar 2015, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht bei den Stadt- und Landkreisen und bei den Regierungspräsidien rund 85 Prozent der baden-württembergischen Biogasanlagen auf bauliche und genehmigungsrechtliche Mängel untersucht. Insgesamt wurden an jeder zweiten Anlage Mängel festgestellt, das entspricht 42 Prozent der 721 geprüften Anlagen. Ausgenommen von der Prüfung waren Klärgas- und Deponiegasanlagen.
Die Kontrollen erfolgten anhand einer einheitlichen Checkliste. Abgefragt wurde die Einhaltung sicherheits- und genehmigungsrelevanter Vorschriften aus den Bereichen Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaftsrecht, Explosionsschutz, Gewässerschutz, Baurecht, Gefahrstoffverordnung und Produktsicherheitsrecht. Die Überprüfungen zeigten, dass es sowohl bei der Errichtung als auch im Betrieb von Biogasanlagen Mängel gibt.
Besonders häufig wurden von den Prüfern ungenehmigte bauliche oder leistungserhöhende Änderungen an den Anlagen und überfüllte, undichte oder fehlende Fahrsilos bemängelt. Mängel an den Fahrsilos können dazu führen, dass wassergefährdender Silagesickersaft austritt.
Hinsichtlich der Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen stellten die Prüfer der Gewerbeaufsicht bei jeder vierten überprüften Anlage offensichtliche Mängel fest. Zwei Drittel davon betrafen die Fahrsilos. Außerdem traten häufig Mängel bei der Entwässerung der Lager- und Betriebsflächen oder bei den Leckage-Erkennungseinrichtungen auf.
Beanstandungen gab es auch bei der Betriebssicherheit der Anlagen. So hatte fast jeder fünfte Betreiber versäumt, seine Anlage auf Explosionssicherheit prüfen zu lassen, wie es die Betriebssicherheitsverordnung vorschreibt. Bei rund jeder siebten geprüften Anlage gab es zudem sicherheitsrelevante Schwachstellen, wie zum Beispiel die fehlende Dichtheitsprüfung von Rohrleitungen oder eine nicht funktionierende Gaswarnanlage.
Die Überwachungsbehörden haben die Betreiber zur Beseitigung der festgestellten Mängel aufgefordert. Die Überwachung von Biogasanlagen wird von den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten fortgeführt.
Viele Betreiber seien offenbar mit der Vielzahl und der Komplexität der geltenden Vorschriften im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes überfordert, erklärte Umweltminister Franz Untersteller zu den Ergebnissen der Überprüfungen: „Fehlende oder unzureichende Kenntnisse führen fast zwangsläufig zu Fehlern. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Anlagen prüfen. Und wir brauchen ein nachvollziehbareres Regelwerk.“
Der Gesetzgeber habe auf die immer wieder auftretenden Schadensfälle im Zusammenhang mit Biogasanlagen auch bereits reagiert. Die seit April geltende Technische Regel für Gefahrstoffe für Biogasanlagen konkretisiere die Vorschriften, angefangen von der Ausführung gasführender Anlagenteile bis zur Erstellung eines Alarmplans in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr. Auch seien Betreiber von Biogasanlagen ohne Beschäftige nunmehr verpflichtet, eine entsprechende Fachkunde für Tätigkeiten mit Biogas nachzuweisen.
Darüber hinaus sei geplant, für alle Biogasanlagen wiederkehrende Prüfungen sowie eine Umwallung vorzuschreiben, um die Gewässer besser vor Verschmutzungen zu schützen. Die Gewerbeaufsicht in den Stadt- und Landkreisen, so Untersteller, werde weiterhin ihr Augenmerk auf den sicheren Betrieb von Biogasanlagen richten.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg | Bild: Philipp Pohlmann, Pixelio