Verschenken Sie kein Geld und nutzen Sie die neuen Regelungen der Energie- und Stromsteuer

Rastatt, 05.05.2014

Das BHKW-Infozentrum und BHKW-Consult bietet im Juni noch einmal ein Intensivseminar zum aktuellen Energie- und Stromsteuergesetz an. (Bild: BHKW-Infozentrum / presentermedia)

Vor wenigen Wochen erst wurden die neuen Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuer-Gesetzes konkretisiert. Aufgrund des großen Interesses veranstaltet das BHKW-Infozentrum noch einmal ein Intensivseminar für BHKW- und KWK-Anlagenbetreiber.

Der Betreiber einer BHKW-Anlage mit 200 kW elektrischer Leistung muss jedes Jahr rund 20.000,- Euro an Energiesteuer bezahlen. Da wäre es doch suboptimal, auf diese Rückerstattung zu verzichten.

Aber welche neue Regelungen existieren in Bezug auf das Energiesteuergesetz?
Welche Bedingungen und welche Fristen müssen eingehalten werden?
Welche energiesteuerlichen Optimierungspotentiale können genutzt werden?
Welche Verwaltungsregelungen enthält die vor wenigen Wochen veröffentlichte Dienstvorschrift zur Energiesteuer?

Im Rahmen des eintägigen Intensivseminars „Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes für KWK-Anlagen“ werden auf Basis der Gesetzgebung, der Durchführungsverordnung, der Verwaltungspraxis und der gerichtlichen Entscheidungen die praxisrelevanten Bestimmungen für KWK-Anlagen erläutert. Dabei werden die Grundzüge des Energie- und Stromsteuergesetzes für Nicht-Steuerrechtler praxisnah erklärt und die spezifischen Regelungen verständlich erläutert.

Das Intensivseminar „Energiesteuergesetz und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagen“ findet aufgrund der großen Nachfrage noch einmal am 05. Juni 2014 in Stuttgart statt.

Weitere Informationen können der BHKW-Konferenzseite entnommen werden.

Autor: Markus Gailfuß
Bild: BHKW-Infozentrum / presentermedia