Rastatt, 01.06.2015
Kleine KWK-Anlagen können für Wohngebäude, kommunale Gebäude sowie Gewerbe-Handel-Dienstleistungen wirtschaftlich Strom und Wärme produzieren. Für eine erfolgreiche Projektplanung müssen aber viele Aspekte beachtet werden.
KWK-Anlagen erzeugen aus Brennstoff (Erdgas, Heizöl, Flüssiggas) gleichzeitig Strom und Wärme. Damit können Häuser wirtschaftlich beheizt und mit Elektrizität versorgt werden. Hierfür eingesetzt werden schallgekapselte Verbrennungsmotoren, Stirlingmotoren oder Mikrogasturbinen, die nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) betrieben werden. Als neue Alternative bieten sich auch Brennstoffzellen an.
Der Markt für kleine KWK-Anlagen, die auch als Mini- und Mikro-KWK bezeichnet werden, hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Viele neue Module bereichern das Angebot. Die Auswahl an Mini-KWK-Anlagen ist so umfangreich, dass das Anwendungsgebiet vom Einfamilienhaus bis zu großen Wohngebäuden, Schulen, Hotels, Gewerbe- und Industriebauten reicht.
Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Monaten erheblich verändert. Insbesondere sind hierbei das neue EEG und die Neuregelung der EEG-Umlage für die Nutzung des selbsterzeugten Stroms (Stromeigenverbrauch) zu nennen. Das KWK-Gesetz befindet sich derzeit in der Novellierungsphase und wird voraussichtlich Anfang 2016 in Kraft treten (KWKG 2016).
Neue Konzepte zur Strom-Direktvermarktung und zum Verkauf von KWK-Strom an Mieter sollen die Einnahmesituation der Mini-BHKW verbessern.
Viele Fragen – gerade im Steuerrecht – sind komplex und müssen bei einem Projekt rechtzeitig beachtet werden.
Fragen über Fragen, die im Rahmen des Mini-KWK-Kongresses beantwortet werden sollen. Die inhaltliche Konzeption des Mini-KWK-Kongresses, der am 23./24. Juni 2015 in Fürth stattfindet, basiert auf den Fragestellungen, die das BHKW-Infozentrum Rastatt nahezu täglich erreichen, sowie den Erfahrungen der wissenschaftlichen Begleitung des Mini-KWK-Impulsprogramms. Thematisch werden im Rahmen der Mini-KWK-Jahreskonferenz BHKW-Anlagen mit einer Leistung bis zu 50 kW im Fokus stehen, wobei die Leistungsgruppe bis 20 kW besonders betrachtet wird.
Ziel des Kongresses ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden Veränderungen bei der Projektplanung vorzubereiten und über neue Markt- und Technologietrends zu informieren.
Der Mini-KWK-Kongress 2015 richtet sich an Stadtwerke, Architekten, Ingenieurbüros, Unternehmens- und Energieberater, BHKW-/KWK-Betreiber, BHKW-Anbieter und –Hersteller, Energieagenturen, Contractoren, Energie- und Gasversorgungsunternehmen, Wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle KWK-Interessierten.
Autor: Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum) | Bild: BHKW-Infozentrum