Rastatt, 26.05.2015
Der Zeitplan zur Realisierung eines neuen KWK-Gesetzes präsentiert sich derzeit aufgrund der noch ungeklärten politischen Grundsatzfragen eher diffus. Erwartet wird aber eher ein KWKG 2016 als ein KWKG 2015.
Nachdem am 26. März 2015 das Eckpunktepapier zur KWKG-Novelle seitens des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) veröffentlicht wurde, erschien eine Novellierung des KWK-Gesetzes ggf. noch im Jahre 2015 möglich. In den Vorträgen der BMWi-Vertreter wurde meist der 1. Januar 2016 als möglicher Termin für ein Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes genannt.
Durch das BMWi-Arbeitspapier „Weiterentwicklung des Klimabeitrages“ vom 12. Mai 2015 (siehe Bericht „KWK-Ausbau soll zukünftig mit 1,5 Milliarden gefördert werden“ des BHKW-Infozentrums) soll ein verstärkter KWK-Ausbau mindestens 4 Millionen Jahrestonnen Kohlendioxid zusätzlich einsparen. Daher ist eine Anhebung der jährlichen KWK-Fördersumme auf mindestens 1,5 Milliarden Euro angedacht.
Möglicher Zeitplan zum neuen KWK-Gesetz
Bevor die neuen Eckpunkte der KWK-Förderung und darauf basierend der Gesetzestext (Referentenentwurf) der KWKG-Novelle formuliert werden können, müssen zuvor die politischen Entscheidungen hinsichtlich der zukünftigen Ausgestaltung des Klimabeitrages der Braunkohlekraftwerke geklärt werden. Es darf angenommen werden, dass diese Klärung trotz politischer Querelen (siehe Mai-Ausgabe des BHKW-Pressespiegels) zeitnah erfolgt.
Anschließend müssen die Auswirkungen und Kosten unterschiedlicher Fördermaßnahmen abgeschätzt und daraus ein neues Eckpunktepapier entwickelt werden. Sofern noch einmal ein neues Eckpunktepapier veröffentlich werden sollte, könnte dies im Zeitraum Ende Juni bis Mitte August geschehen. Angesichts der Tatsache, dass in Berlin von Mitte Juli bis Ende August Schulferien sind und der Bundestag im Juli/August seine zwei sitzungsfreien Monate hat, dürfte ein Gesetzesentwurf wahrscheinlich frühestens im September vorliegen. Eine parlamentarische Diskussion dürfte demnach erst ab Oktober 2015 möglich sein.
KWKG 2016
Theoretisch wäre der 1. Januar 2016 als Termin für das Inkrafttreten eines KWK-Gesetzes 2016 noch möglich. Hierfür müsste aber alles optimal laufen und es dürften keine Probleme bei der beihilferechtlichen Überprüfung des KWK-Gesetzes durch die EU auftreten. Wahrscheinlicher erscheint inzwischen ein Inkrafttreten des KWK-Gesetzes im ersten Quartal 2016 – ggf. sogar erst im April 2016.
Autor: Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum) | Bild: freshidea – Fotolia