KWK-Anlagen droht Zwangsabschaltung bei Netzüberlastung

Bildquelle: BHKW-Infozentrum / Markus Preitler & Rainer Sturm, pixelio.com

Das EEG 2012 schreibt auch für BHKW-Anlagen, die dem Geltungsbereich des KWK-Gesetzes unterliegen, ein Einspeisemanagement vor und ermöglicht eine Zwangsabschaltung durch den Netzbetreiber.

Seit dem 01.01.2012 müssen alle neu installierten BHKW-Anlagen über 100 kW elektrischer Leistung mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein, die dem Netzbetreiber eine Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung der BHKW-Anlage ermöglicht, wenn die Netzkapazität durch die Aufnahme des Stroms überlastet wäre. Für biomassebetriebene KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 100 kW gilt diese Verpflichtung unabhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt. Jedoch reichen bei EEG-Anlagen bei einer Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012 auch betriebliche Lösungen (Telefonanruf bei Leitzentrale) aus. Bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben drohen erhebliche Restriktionen wie zum Beispiel der Verlust des EEG-Vergütungsanspruches bzw. der KWK-Zuschlagszahlung (siehe §6 EEG 2012). In Bezug auf BHKW-Anlagen, die dem KWK-Gesetz unterliegen, stellt sich die Frage, ob lediglich die eingespeiste Überschussstrommenge reduziert bzw. verhindert werden muss oder die BHKW-Anlage komplett herunter gefahren bzw. abgeschaltet werden muss. Derzeit werden vom BHKW-Infozentrum Anfragen an BHKW-Hersteller im Leistungssegment von mehr als 100 kW mit dem Ziel versandt, eine anonymisierte Übersicht über die eingesetzten technischen Lösungen für das Einspeisemanagement zu erstellen. Außerdem erfolgt eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur sowie beim BMWi, um wichtige Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einspeisemanagement abzuklären.

Im Rahmen der BHKW-Jahreskonferenz „BHKW 2012 – Innovative Technologien und neue Rahmenbedingungen“
(www.bhkw-jahreskonferenz.de/bhkw-jahreskonferenz_innovative_technologien.html) am 20./21. März in Hannover werden die Ergebnisse dieser Kurzstudie vorgestellt.

Im EEG 2012 als auch dem EEG 2009 existieren Bestimmungen, welche die Ausgleichszahlungen bei Abschaltung durch den Netzbetreiber regeln.

Bildquelle: BHKW-Infozentrum / Markus Preitler & Rainer Sturm, pixelio.com

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