Energiewende mit Kraft-Wärme-Kopplung

 

Vortrag über die Potentiale der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Rahmen einer wirklichen Energiewende und die Ergebnisse der Monitoring-Studie zum KWK-Gesetz ist als Video-Aufzeichnung verfügbar.

Rastatt, 13.01.2015

 

Eine Energiewende beinhaltet nicht nur eine Veränderung der Stromerzeugung. In ihrer Gesamtheit kann die Energiewende nur gelingen, wenn einerseits der Strom- und Wärmebedarf reduziert und andererseits eine deutliche Effizienzverbesserung im Bereich der Wärmeerzeugung und Stromerzeugung realisiert wird. Die wirtschaftlichste Lösung, um sowohl im Wärme- als auch im Strombereich eine Effizienzverbesserung zu erreichen, stellt die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) dar.

Im Rahmen der 10. BHKW-Info-Tage 2014 des BHKW-Forums am 23./24. November 2014 in Wuppertal stellte Markus Gailfuß, Geschäftsführer von BHKW-Consult und demBHKW-Infozentrum, einerseits die Wichtigkeit der Kraft-Wärme-Kopplung im Rahmen der Energiewende heraus und andererseits die Ergebnisse der Evaluierung des KWK-Gesetzes (Monitoringbericht) vor.

Die Potentiale für KWK-Anlagen sind sehr groß und zumindest bis zum Jahre 2040 wird es selbst bei einem Erreichen des Ausbauziels von 25 Prozent KWK-Stromanteil an der Nettostromerzeugung in Deutschland keinen nennenswerten Konflikt zwischen KWK-Strom und Strom aus erneuerbaren Energien kommen. Dennoch müsse man, so das Ergebnis der Studie, zukunftsnah auf flexiblere KWK-Anlagen insbesondere im mittleren und großen Leistungsbereich achten. Das KWK-Gesetz mit seinen Anreizen für einen Ausbau der Wärmespeicher und einer Ausstattung von BHKW-Anlagen mit Informations- und Kommunikations-Technik, um auf Signale des Strommarktes reagieren zu können, bietet heute bereits sinnvolle Anreize hierfür.

Der von der Prognos AG, Fraunhofer IFAM, IRES und BHKW-Consult erstellte wissenschaftliche Monitoring-Bericht zum KWK-Gesetz stellt aber auch fest, dass bis zum Jahre 2020 nur mit einem geringfügigen Anwachsen des KWK-Anteils gerechnet werden kann und das im KWK-Gesetz genannte Ziel deutlich verfehlt wird.

Bis zum Frühjahr 2015 wird mit einem Referentenentwurf des KWK-Gesetzes gerechnet. Ob das novellierte KWK-Gesetz noch im Jahre 2015 in Kraft treten, oder ob es eher ein KWKG 2016 wird, kann derzeit noch nicht prognostiziert werden.

Quelle: BHKW-Infozentrum | Autor: Markus Gailfuß | Video: BHKW-Infothek

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