Effizienzhaus Denkmal

Baudenkmale sind aufgrund ihrer städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung als Kulturdenkmal eingestuft. Die Denkmalschutzgesetze der Länder regeln, welche Gebäude als Baudenkmale gelten. Der Begriff „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ ist dabei rechtlich unbestimmt. Die Denkmalbehörde oder das Bauamt vor Ort kann Auskunft geben, ob die jeweilige Immobilie unter den Denkmalschutz fällt.

Das Wohnen in einem Baudenkmal weist meist einen ganz besonderen Charme auf. Jedoch sind die Heizkosten in denkmalgeschützten Gebäuden häufig sehr hoch. Eine energetische Sanierung lässt sich nicht immer mit allen Denkmalschutzauflagen vereinbaren,

Deshalb bietet die KfW vereinfachte Fördervoraussetzungen für Baudenkmale und Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Teilsanierungen mit Einzelmaßnahmen wie der Austausch der Fenster oder die Erneuerung der Heizungsanlage stehen im Fokus der Effizienzmaßnahmen für denkmalgeschützte Gebäude. Dabei spielt der Einsatz rationeller oder erneuerbarer Heizungstechnologien wie Blockheizkraftwerken (BHKW), Biomassekessel oder Wärmepumpen eine besondere Bedeutung.

Beim Standard Effizienzhaus Denkmal und bei einigen Einzelmaßnahmen wurden die technischen Mindestanforderungen vereinfacht. Diese Ausnahmeregelungen gelten für:

  • Baudenkmale nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder
  • Gebäude, die Teil eines Denkmalensembles sind
  • Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz, eingestuft durch die Kommunen (z. B. Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt)

Voraussetzung Standard Effizienzhaus Denkmal

Beim Standard Effizienzhaus Denkmal darf der Jahres-Primärenergiebedarf 160 % und der Transmissionswärmeverlust 175 % der Werte betragen, die für ein vergleichbares Referenzgebäude nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) gelten.

Selbst diese Vorgaben können aber aufgrund umfangreicher gestalterischer Auflagen zum Erhalt des Gebäudes nicht erfüllt werden. Auch dann ist eine Förderung möglich, wenn ein Sachverständiger

  • die Planung auf die gestalterischen Vorgaben abstimmt,
  • eine Gebäudebilanzierung durchführt und
  • nachweist, dass alle technisch möglichen Maßnahmen zur energetischen Sanierung umgesetzt werden, die zugleich die Auflagen zum Erhalt der wertvollen Bausubstanz erfüllen.

Bei einigen Einzelmaßnahmen gelten ebenfalls spezielle technische Mindestanforderungen. So kann etwa statt einer Außenwanddämmung auch eine Innenwanddämmung gefördert werden, wenn der Experte für Baudenkmale die Notwendigkeit bestätigt.

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