Eingespeister Strom aus KWK-Anlagen erhält wieder höhere Vergütung

Rastatt, 01.04.2013

Der KWK-Index (üblicher Preis), der für eingespeisten KWK-Strom gezahlt wird, erhöht sich für Stromeinspeisungen aus KWK-Anlagen im zweiten Quartal 2013 auf 4,227 Cent/kWh (Handelsraum © Christian Hüller / EEX AG).Der Grundlaststrom an der Strombörse hat sich in den ersten drei Monaten des Jahres 2013 leicht verteuert. Dadurch erhöht sich die Einspeisevergütung (KWK-Index) für Blockheizkraftwerke im zweiten Quartal 2013 um rund 2% auf 4,227 Cent/kWh.

Blockheizkraftwerke (BHKW), die als Brennstoff Heizöl, Erdgas, Flüssiggas oder andere fossile Energieträger nutzen, erhalten entsprechend dem KWK-Gesetz (KWKG) einen KWK-Zuschlag, der zusätzlich zu dem marktüblichen Strompreis gezahlt wird.

Für Blockheizkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2.000 kW erfolgt die Ermittlung des marktüblichen Strompreises auf Basis des Durchschnittspreises für Grundlaststrom (Baseload) an der Leipziger Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal. Demnach erhalten BHKW-Anlagen im zweiten Quartal des Jahres (01. April 2013 bis zum 30. Juni 2013) für den eingespeisten Strom den üblichen Preis aus dem ersten Quartal 2013 (01.01. – 31.03.).

Dieser auch als KWK-Index bezeichnete Durchschnittswert beträgt aktuell 4,227 Cent/kWh.

Damit erhöht sich der KWK-Index gegenüber dem letzten Quartalspreis um 2,2%.

Autor: Markus Gailfuß, BHKW-Infozentrum GbR
Bildquelle: Handelsraum © Christian Hüller / EEX AG