KWK-Einspeisevergütung sinkt um 5%

 

Logo der Strombörse EEX Der Grundlaststrom an der Strombörse war im Dezember 2012 so günstig wie in keinem anderen Monat der letzten beiden Jahre. Dadurch sinkt die Einspeisevergütung (KWK-Index) für Blockheizkraftwerke im ersten Quartal 2013 um rund 5% auf 4,137 Cent/kWh.

Blockheizkraftwerke (BHKW), die als Brennstoff Heizöl, Erdgas, Flüssiggas oder andere fossile Energieträger nutzen, erhalten entsprechend dem KWK-Gesetz (KWKG) einen KWK-Zuschlag, der zusätzlich zu dem marktüblichen Strompreis gezahlt wird.

Für Blockheizkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2.000 kW erfolgt die Ermittlung des marktüblichen Strompreises auf Basis des Durchschnittspreises für Grundlaststrom (Baseload) an der Leipziger Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal.
Demnach erhalten BHKW-Anlagen im ersten Quartal des neuen Jahres (01. Januar 2013 bis zum 31. März 2013) für den eingespeisten Strom den üblichen Preis aus dem vierten Quartal 2012 (01.10. – 31.12.).

Dieser auch als KWK-Index bezeichnete Durchschnittswert beträgt aktuell 4,137 Cent/kWh (https://www.bhkw-infozentrum.de/…).

Damit sinkt der KWK-Index gegenüber dem letzten Quartalspreis um 5%.Insbesondere im Dezember war der Grundlaststrom an der Strombörse im Monatsdurchschnitt so günstig wie in den letzten beiden Jahren nicht mehr. Dies hatte auch Auswirkungen auf den Durchschnittspreis des vierten Quartals.