Der für die Vergütung des eingespeisten KWK-Stroms aus BHKW-Anlagen bis 2 MW maßgebliche „Übliche Preis“, der auch als KWK-Index bezeichnet wird, ist wieder gestiegen. KWK-Anlagen erhalten für Stromeinspeisungen ab dem 01. Oktober 4,352 Cent/kWh.
BHKW-Anlagen, die als Brennstoff Heizöl, Erdgas, Flüssiggas oder andere fossile Energieträger nutzen, erhalten entsprechend dem KWK-Gesetz (KWKG) einen zeitlich befristeten KWK-Zuschlag, der auf den marktüblichen Strompreis addiert wird.
Für BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2.000 kW erfolgt die Ermittlung des marktüblichen Strompreises auf Basis des Durchschnittspreises für Grundlaststrom (EPEX Baseload) an der Leipziger Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal. Demnach erhalten BHKW-Anlagen im Zeitraum vom 01. Oktober 2012 bis zum 31. Dezember 2012 für den eingespeisten Strom den üblichen Preis aus dem dritten Quartal 2012 (01.07. – 30.09.).
Dieser auch als KWK-Index bezeichnete Durchschnittswert beträgt aktuell 4,352 Cent/kWh (https://www.bhkw-infozentrum.de/statement/ueblicher_preis_bhkw.html).
Damit steigt der KWK-Index erstmals nach einem Preisverfall von rund 20% im letzten halben Jahr etwas an. Die Preiserholung fällt mit einem Anstieg von rund 8% aber relativ gering aus.