Neue Anzeigepflicht für Unternehmen nach Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) gilt ab 1. Juli 2016
Montag, 27.03.2017, 20:32 Uhr | Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft mbH

München, 21.02.2017 Nach der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten

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Der Bericht Neue Anzeigepflicht für Unternehmen nach Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) gilt ab 1. Juli 2016 wurde am Montag, 27.03.2017 in den Pressespiegel des BHKW-Infozentrums aufgenommen.

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