Rastatt | 9. November 2015 |

Sachverständigen-Anhörung zum KWK-Gesetz 2016

Der Zeitplan zum neuen KWK-Gesetz ist sehr straff. Nachdem am 6.11.2015 die erste Lesung im Bundestag stattfand, ist am 11. November bereits die Sachverständigen-Anhörung des Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt.

Am 11.11. um 11:11 Uhr beginnt in den Narrenhochburgen das närrische Treiben. 11 Minuten früher befasst sich in der Hochburg der Berliner Parlamentarier der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einer öffentlichen Anhörung mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Grundlage der am Mittwoch, den 11. November, um 11:00 Uhr beginnenden Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (18/6419). Die Anhörung unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) findet im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses statt.

Inhalte des Regierungsentwurfs zum neuen KWK-Gesetz
Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit Kohle als Brennstoff sollen nach Vorstellungen der Bundesregierung nicht mehr gefördert werden. Außerdem ist vorgesehen, für gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Subventionen einzuführen. Für selbst verbrauchten KWK-Strom werde in Zukunft keine Förderung mehr gewährt, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf. Die von den Stromverbrauchern zu zahlende KWK-Umlage soll steigen. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr würden die Kosten für einen Privathaushalt damit von neun auf etwa 19 Euro im Jahr steigen. Mit dem Verzicht auf die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die mit Kohle als Brennstoff betrieben werden, werde ein Beitrag zur Erreichung der nationalen Kohlendioxid-Einsparziele geleistet, heißt es in dem Entwurf.

Sachverständige zum neuen KWK-Gesetz
Als Sachverständige sind geladen: Roland Mohr (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft), Hildegard Müller (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), Markus Blesl (Universität Stuttgart - Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung), Udo Wichert (Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK), Michael Wübbels (Verband kommunaler Unternehmen), Werner Neumann (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), Christian Noll (Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz) und Detlef Raphael (Deutscher Städtetag).
Ein Vertreter des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) wurde nicht eingeladen.

Möglichkeiten einer Teilnahme bei der KWKG-Anhörung
Interessierte Besucher können sich unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden. Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Die Sitzung wird zeitversetzt ab 13.30 Uhr im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Informationen über BHKW und KWK
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