Herrsching | 6. Juli 2016 |

Einigung auf Änderungen am EEG-Entwurf 2016

Nach der Anhörung im Wirtschafts- und Energieausschuss haben sich maßgebliche Koalitionspolitiker am 4. Juli 2016 auf Änderungen und Konkretisierungen am EEG-Entwurf verständigt.

Wesentliche Festlegungen betreffen die Windenergie: Im sogenannten Übergangsmodell für die Offshore-Windkraft sollen zwei Ausschreibungsrunden stattfinden: 1 700 MW zum 1. März 2017, 1 400 MW zum 1. März 2018. Der Ausbau der Offshore-Windenergie soll besser mit dem Netzausbau an Land verzahnt werden, daher wird der Zubau in den Jahren 2021 bis 2025 auf 3 100 MW beschränkt. 2021 und 2022 sollen jeweils 500 MW neu installiert werden, 2021 jedoch nur in der Ostsee, „da am betreffenden Anlandepunkt Lubmin das Netz bereits gut ausgebaut ist, während in Niedersachsen noch Lücken klaffen“, heißt es in dem Papier, das E&M Powernews vorliegt.

2023 bis 2025 sollen je 700 MW Offshore zugebaut werden. Im sogenannten zentralen Modell ab 2026 soll der Zubau jährlich 840 MW betragen, so dass das Ziel 15 GW bis Ende 2030 erreicht wird. Der Wassertiefenbonus im Übergangsmodell wird gestrichen. Die Sicherheiten werden in der Übergangsphase auf 100 Euro/kW und im zentralen Modell auf 200 Euro/kW abgesenkt. Es werden Prototypen und Forschungswindanlagen auf See ermöglicht, bis 2020 können dafür derzeit ungenutzte Netzkapazitäten im Umfang von 50 MW verwendet werden. Die Leistung der Prototypen wird auf die Ausschreibungsvolumina angerechnet.

Die geplante Begrenzung des Zubaus in den sogenannten Netzausbaugebieten (Netzengpassgebiete) soll bereits in der ersten Ausschreibung für die Windenergie an Land am 1. Mai 2017 erfolgen. Zwar soll zu demselben Zeitpunkt auch das Instrument der zuschaltbaren Lasten in diesem Gebiet verfügbar sein, doch soll dies keinen Einfluss auf die Bestimmung der Netzausbauregion haben, „damit der Anreiz zum Netzausbau nicht geschmälert wird“. Zusätzlich zu Prototypen sollen auch Forschungswindanlagen die Prototypenregelung nutzen können. Die geplante Einmaldegression wird es nicht geben. Stattdessen wird beginnend ab dem 1. März 2017 und bis zum 1. August 2017 die Förderhöhe monatlich jeweils um 1,05 % abgesenkt.

 

Erweiterung für zuschaltbare Lasten

Die zuschaltbaren Lasten sollen sich auf das Netzausbaugebiet beschränken. Jedoch sollen nicht nur KWK-Anlagen zum Einsatz kommen können, sondern auch Power-to-Heat-Anlagen (PtH). Hiermit setzt man Forderungen von Branche und Experten um, bisher abgeregelten Erneuerbaren-Strom zu verwerten. Werden die angestrebten 2 GW zuschaltbare Lasten nicht allein durch PtH erreicht, können auch andere zuschaltbare Lasten vom ÜNB aktiviert werden. In Interesse der Kosteneffizienz werden die Kosten der zuschaltbaren Lasten als beeinflussbare Kosten im Sinne der Anreizregulierung eingestuft. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen zu jeder Netzanalyse im Rahmen der Ermittlung von Reservekraftwerksbedarf auch eine Prognose der zu erwartenden Netzengpasskosten vorlegen.

Um eine Zukunftsperspektive für Biomasse-Kleinanlagen zu bieten, werden die Ausschreibungen für Bestandsanlagen unter 150 kW geöffnet. Die Verstromung von Schwarz- und Dicklauge aus der Zellstoffherstellung soll noch für weitere fünf Jahre über eine degressiv ausgestaltete EEG-Vergütung gefördert werden – vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Kommission.

Ackerflächen bleiben bei den Photovoltaik-Ausschreibungen außen vor. Allerdings können die Bundesländer abweichende Regeln treffen. Für die Geothermie wird der Beginn der Degression wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 verschoben.

 

Technologieübergreifende Ausschreibung und Innovationspilot

2018 bis 2020 gibt es gemeinsame Ausschreibungen für Wind und PV im Umfang von 400 MW. Die bezuschlagten Mengen werden jeweils im Folgejahr von den technologiespezifischen Ausschreibungsmengen abgezogen. Zusätzlich sollen 50 MW/a für einen Innovationspiloten technologieneutral ausgeschrieben werden. „Hier geht es vor allem um die Systemdienlichkeit der Anlagen“, heißt es dazu.

Bürgerenergie-Projekte erhalten bei Zuschlag den Preis des letzten bezuschlagten Gebots der jeweiligen Ausschreibungsrunde. Die Definition von Bürgerenergie wird ergänzt. 10 % der Anteile müssen der Kommune angeboten werden. Zukünftig sollen Mieterstrommodelle ermöglicht werden, bei denen Mieter aus hauseigenen EEG-Anlagen Strom beziehen können, ohne dass dafür EEG-Umlage gezahlt werden muss. Die Konditionen zum Strombezug sollen zwischen Vermieter und Mieter frei verhandelbar sein.

 

Stufenlösung für Besondere Ausgleichsregelung

Unternehmen der Liste 1 mit einer Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 % zahlen künftig nur 20 % EEG-Umlage. „Damit wird EU-rechtskonform gewährleistet, dass Unternehmen der Liste 1, welche bis 2014 die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen konnten, aber die neuen Stromkostenintensitätskriterien des EEG 2014 nicht erreichen, ebenso wie Unternehmen der Liste 2, eine Härtefallregelung in Anspruch nehmen können“, heißt es dazu.

Einen Erfahrungsbericht zum EEG 2016 soll es bereits am 30. Juni 2018 geben, um eine frühzeitige Bewertung der Wirkungen der Ausschreibungen zu erhalten. Der Bundestag erhält das letzte Wort bei Verordnungen zu technologieübergreifenden Ausschreibungen sowie Biomasseausschreibungen.

Die Koalitionspolitiker haben sich darüber hinaus auf einige Punkte verständigt, die im Herbst 2016 geregelt werden sollen: Dazu gehört die Änderung der Definition von Stromerzeugungsanlagen, um innovative Anlagentechnik zu ermöglichen. Zudem soll das Thema Eigenstromerzeugung europarechtsfest geregelt werden. Auch das Thema Netzentgelte will man anpacken, um von der einseitigen Belastung der neuen Bundesländer wegzukommen. Zum einen soll das System der vermiedenen Netzentgelte reformiert werden, zum anderen geht es um die Frage, „ob Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene vereinheitlicht werden sollten“.

Mit diesen Punkten wurde ein Teil der Anregungen aus der Branche wie auch von Experten und Bundesrat aufgenommen. Allerdings bleibt es bei den für das Erreichen der Klimaschutzziele insgesamt als zu gering angesehenen Zubaukorridoren.

Webseite der Fachzeitschrift "Energie & Management"
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