Herrsching | 27. Juli 2016 |

Bundeswirtschaftsministerium lässt KWK-Ausbau umfassend evaluieren

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Studie zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung in einem Energiesystem mit hohem Anteil erneuerbarer Energien ausgeschrieben.

Über die Rolle der KWK bei steigenden Klimaschutzanforderungen und immer höherem Erneuerbaren-Anteil gibt es bereits seit einiger Zeit Diskussionen. Ein Argument dabei: Fossile KWK passe nicht zur fortgeschrittenen Dekarbonisierung des Energiesystems. Das Bundeswirtschaftsministerium will nun offenbar genaueren Aufschluss über den zukünftigen Stellenwert der KWK, denn schließlich wird diese über eine Umlage gefördert. Zu regelmäßigen Evaluierungen sei man sowohl durch das KWKG als auch durch die Vorgaben der EU-Kommission verpflichtet, heißt es dazu in der am 22. Juli 2016 veröffentlichten Ausschreibung.

Zudem änderten sich mit dem Ausbau von Wind- und Sonnenenergieanlagen, der voranschreitenden Integration des deutschen in den europäischen Strommarkt, der Dekarbonisierung des Wärmesektors sowie der technischen Weiterentwicklung „regelmäßig“ die Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen. Dem sei bereits mit mehreren Novellen des KWKG Rechnung getragen worden, zuletzt mit der KWK-Novelle vom Dezember 2015. Darin wird gezielt die besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas-KWK unterstützt, um mit Blick auf das 40-%-Minderungsziel bis 2020 zusätzliche Emissionsminderungen von 4 Mio. t CO2 zu erreichen. Zudem wurden Anreize für Flexibilität von KWK-Anlagen gesetzt, unter anderem durch eine verbesserte Förderung für Wärmespeicher und Wärmenetze. Der Förderrahmen für die KWK wurde bis 2022 verlängert.

Prognosen bis 2030 und Förder-Empfehlungen erwünscht

Mit dem ausgeschriebenen Auftrag, der auf 38 Monate terminiert ist, will das BMWi zum einen die laut dem KWKG 2015 vorgeschriebene umfassende Evaluierung in 2017 erfüllen. Insbesondere sollten dabei "die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung" und die Ziele des KWKG, die Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von geförderten und nicht geförderten KWK-Anlagen und die Summe der jährlichen Zuschlagszahlungen" (§ 34 Absatz 2 KWKG) in den Blick genommen werden, heißt es dazu.

Beschrieben werden soll auch die historische Entwicklung der KWK in Deutschland, zudem sollen Prognosen über die zukünftige Entwicklung bis 2030 abgegeben und bewertet werden. Ziel ist zu ermitteln, wo Handlungsbedarf zur Anpassung der direkten und indirekten KWK-Förderung besteht, in einer vergleichenden Analyse zu untersuchen, „welche KWK-Förderung diesen Handlungsbedarf bestmöglich erfüllen kann“ und daraus konkrete Handlungsvorschläge zur Anpassung der KWK-Förderung abzuleiten. Die Ergebnisse sollen bis spätestens Oktober 2017 vorliegen.

Darauf aufbauend soll auch die Evaluierung für die EU-Kommission im Rahmen des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens des KWKG bis Ende 2019 erfolgen. „Ziel dieser Evaluierung ist es, die Auswirkungen des in 2015 novellierten KWKGs zu überprüfen. Daher baut diese Evaluierung auf der im KWKG geforderten, umfassenden Evaluierung in 2017 auf, geht jedoch teilweise über diese hinaus“, so das BMWi. Insbesondere lägen bestimmte Daten erst in den Jahren 2018 und 2019 vor. Bis spätestens September 2019 soll diese Evaluierung abgeschlossen sein. Das BMWi muss sie bis Ende 2019 der EU-Kommission vorlegen.

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