Herrsching | 25. Januar 2017 |

BMWi-Studie stärkt Mieterstrom

Ohne eine Förderung kommen Mieterstrommodelle nicht voran, besagt eine gemeinsame Erhebung von Prognos und der Kanzlei Boos Hummel & Wegerich im Auftrag des Wirtschaftsministeriums.

Befürworter von Mieterstrommodellen können sich gestärkt sehen. Nach einer Untersuchung des Forschungsinstituts Prognos und die Kanzlei Boos Hummel & Wegerich im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) gibt es hierzulande rund 3,8 Mio. Mietwohnungen, die mit Solarstrom versorgt werden können. Das entspräche immerhin fast einem Fünftel aller Mietwohnungen bundesweit. Gleichzeitig kommt die Erhebung zu dem Schluss, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Mieterstromprojekten ungünstig sind. „Mit der heutigen EEG-Belastung sind in Mieterstrommodellen nur geringe Projektrenditen erzielbar, die meist sogar unterhalb der Renditen aus einer Volleinspeisung des Solar-Stroms ohne den Aufbau eines Mieterstrommodells liegen“, heißt es wörtlich in dem Schlusskapitel

Genau deshalb hatten mehrere Parlamentarier der Regierungsfraktionen bei den letztjährigen Beratungen für die EEG-Reform durchgesetzt, eine Verordnungsermächtigung für Mieterstrommodelle in den Gesetzestext zu schreiben. Damit soll der Weg für eine nennenswerte Reduzierung der EEG-Umlage bei Mieterstrommodelle geebnet werden. Auch mehr als ein halbes Jahr, nachdem der Bundestag die EEG-Reform verabschiedet hat, lässt die Verordnungsermächtigung nach wie vor auf sich warten.

Dabei sprechen gleich mehrere Gründe für eine Unterstützung von Mieterstrommodelle. Neben den finanziellen Vorteilen für Mieter, die preiswerteren Strom beziehen könnten, wäre bei Umsetzung aller theoretisch umsetzbaren Mieterstromvorhaben eine zusätzliche Erzeugung von knapp 14 Mrd. kWh Solarstrom möglich. Gemessen an der Solarstromerzeugung im Jahr 2015 entspräche das einem Plus von 36 %. Die Studie von Prognos und Boos Hummel & Wegerich benennt einen weiteren wichtigen Vorteil: „PV-Anlagen in Mieterstrommodellen sind gegenüber dem Ausbau vieler kleiner PV-Anlagen aus Sicht des Verteilnetzausbaus vorteilhaft. PV-Anlagen wurden bisher vorwiegend im ländlichen Raum auf Ein- und Zweifamilienhäusern sowie auf landwirtschaftlichen Gebäuden errichtet, während zu erwarten ist, dass die Anlagen im Mieterstrommodell vorwiegend in verdichteten Räumen errichtet werden.“

Für den Energiejuristen Florian Valentin kommt die Studie zum richtigen Zeitpunkt. "Zu begrüßen ist auch, dass in der Studie die entscheidenden aktuellen Hemmnisse für Mieterstrommodelle aufgezeigt werden", betonte der Berliner Anwalt, der seit längerem Mieterstrommodelle berät. Die Schlussfolgerung der Studie, so Valentin, "dass ein Förderbedarf für Mieterstrommodelle besteht, deckt sich ebenfalls mit unserer Praxiserfahrung". Nicht in allen Punkten teilt der Energiejurist die Empfehlungen der Studie: "Soweit die Studie eine direkte ausdifferenzierte Förderung gegenüber einer Reduzierung der EEG-Umlage als vorzugswürdig ansieht, sind wir allerdings skeptisch. Zwar klingt dieses Ergebnis auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar. Wir sehen aber ein gewisses Risiko, dass letztendlich ein weiteres sehr komplexes Regelungswerk entstehen würde", betonte Valentin gegenüber E&M.

Rainer Baake, Energie-Staatssekretär im BMWi, nannte die Studie in einer Pressemitteilung „eine gute Grundlage für die Ausgestaltung einer zukünftigen Förderung, da wir uns mit dem EEG 2017 vorgenommen, künftig auch Mieter stärker bei der Umsetzung der Energiewende einzubeziehen.“ Wann seine Fachabteilung den Entwurf für die Verordnungsermächtigung vorlegt, ließ Baake allerdings offen.

Webseite der Fachzeitschrift "Energie & Management"
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