Rastatt | 2. Oktober 2018

Forderungen des Bundesrates zur Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung

Bundesrat regt Veränderungen und administrative Vereinfachungen im KWK-Gesetz und der Abrechnung der EEG-Umlage an.

Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 die Entschließung „Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten“ gefasst. Darin würdigt der Bundesrat den hinsichtlich der EEG-Umlage von fossil befeuerten KWK-Neuanlagen gemäß §61b Nr. 2 EEG erzielten Kompromiss. Gleichzeitig fordert der Bundesrat in der Drucksache 305/18 aber auch die Bundesregierung auf, die Neuregelung schnellstmöglich umzusetzen und weitere dringend erforderliche Anpassungen im KWKG aufzunehmen.

Geltungsdauer KWKG bis 2025 verlängern

In einem ersten Schritt sollte nach Meinung des Bundesrates die Geltungsdauer des derzeitigen KWK-Gesetzes bis zum 31.12.2025 verlängert werden, um die Rechts- und Planungssicherheit für den Zubau klimafreundlicher mit Gas betriebener KWK-Anlagen sicherzustellen. Zeitnah solle dann eine Novellierung des KWK-Gesetzes erfolgen.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Erreichung der Klimaziele die Höhe der Förderung für KWK-Bestandsanlagen beizubehalten und nicht wie vorgesehen zu kürzen. Weiterhin solle zeitnah geklärt werden, inwieweit eine Kumulierung der Förderung nach dem KWK-Gesetz mit Investitionszuschüssen zulässig sei. Der Bundesrat regt in seiner KWK-Entschließung an, die zulässige Kumulierung nur so weit einzuschränken, wie dies aus beihilferechtlicher Sicht zwingend erforderlich sei.

Abbau administrativer Hemmnisse

Bemerkenswert ist die Tatsache zu werten, dass sich der Bundesrat in den Punkten 7 und 8 der Entschließung vom 21.09.2018 auch zu dem aus energierechtlichen Vorgaben resultierenden Erfüllungsaufwand in Form von Informations-, Berichts- und Meldepflichten äußert. In diesem Zusammenhang fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die energierechtlichen Regelungen kritisch zu überprüfen und Erleichterungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen umzusetzen.

Im Detail regt der Bundesrat an:

  • Aufnahme von Bagatellgrenzen für die Abgrenzung von Drittstrommengen im EEG 2017 und KWKG
  • Zumindest in einer Übergangsfrist bis Ende 2019 sollte auf den viertelstündlichen Nachweis für Eigenstrom in der EEG-Umlage-Regelung verzichtet werden, um den Unternehmen die Möglichkeit zum Aufbau geeigneter Messkonzepte zu geben.
  • Außerdem sollten prinzipiell plausible Schätzungen für Drittstrommengen im Bagatellbereich zugelassen werden.
  • Soweit möglich sollten Meldefristen harmonisiert
  • Ausschlussfristen sollten flexibilisiert werden
  • Vereinheitlichen des „Letztverbraucherbegriffs“ in den energierechtlichjen Rahmengesetzen mit Blick auf die Auswirkungen in Zusammenhang mit Elektromobilität
  • Notstromaggregate, die lediglich im Testbetrieb laufen, sollten von den Umlage- und Meldepflichten des EEG ausgenommen werden
  • Ein zentrales Meldesystem sollte eingerichtet werden, in dem alle erforderlichen Informationen nur einmal vom Meldepflichtigen zu melden sind.

Rechtliche Einordnung einer Bundesrats-Entschließung

Eine Entschließung des Bundesrates soll die Bundesregierung lediglich auf bestehende Probleme aufmerksam machen. Eine rechtliche Verbindlichkeit für die Bundesregierung besteht indes nicht.

 

Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten (Drucksache 305/18 Beschluss)
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten (Drucksache 305/18 Beschluss)

BHKW-Consult

BHKW-Consult ist eine Unternehmensberatung, die sich ausschließlich auf die bundesweite BHKW-Planung, BHKW-Beratung, BHKW-Berechnung und Studien im BHKW-Bereich spezialisiert hat. Außerdem werden jedes Jahr rund 30-40 Seminar- und Konferenztage zu BHKW-Themen veranstaltet.

Print Friendly, PDF & Email