Übersicht über aktuelle gesetzliche Neuregelungen im KWK-Bereich
Viel Bewegung ist im Oktober 2018 in die zahlreichen Vorhaben der Gesetzesnovellen gekommen. Das BHKW-Infozentrum vermittelt eine kurze Übersicht über die neuen Gesetze rund um einen KWK-Einsatz.
In den letzten Wochen hat sich nach langem Stillstand hinsichtlich neuer gesetzlicher Regelungen für KWK-Anlagen einiges getan – und ausnahmsweise sind die Entscheidungen vielfach positiv für KWK-Anlagenbetreiber zu werten.
Neuregelung der Stromsteuerbefreiung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.10.2018 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerlicher Vorschriften“ vorgelegt. Obwohl die Kommission die Stromsteuerbefreiung für KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung als staatliche Beihilfen wertet, scheint das BMF im Rahmen der erforderlichen Neuregelung davon auszugehen, dass die bestehende Grenze von 2 MW elektrischer Leistung bei der Stromsteuerbefreiung beibehalten werden kann. Daher wurde die bisher geltende Leistungsgrenze auch in dem neuen Gesetzesentwurf übernommen. Dies konnte man vor einigen Monaten so noch nicht erwarten, denn im Gespräch war vielmehr eine Reduzierung des Befreiungstatbestandes auf alle dezentral betriebenen KWK-Anlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von 1 MW.
Zukünftig müssen jedoch alle KWK-Anlagen – also auch Bestandsanlagen - neben dem Hocheffizienzkriterium auch einen Nutzungsgrad von 70% nachweisen und einhalten.
Außerdem fordert der Entwurf der neuen Stromsteuer-Durchführungsverordnung einen Nachweis der Zeitgleichheit von Erzeugung und Entnahme – ähnlich den Vorgaben beim Nachweis der EEG-Umlage auf die Eigenstromverwendung.
Entfall der Anzeige- und Erklärungspflichten
Positiv ist weiterhin die Veränderung des §3 Abs. 1 der Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung zu werten. Begünstigte haben gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt nur noch Anzeige- oder Erklärungspflichten, soweit die Höhe der jeweils betroffenen Steuerbegünstigung ein Aufkommen von 200.000 Euro oder mehr hat.
Daher dürften KWK-Anlagenbetreiber mit einer elektrischen Leistung unter 1,6 Megawatt (MW) zukünftig auf jeden Fall aus den Anzeige- und Erklärungspflichten der Transparenzverordnung fallen. Die rund 1,6 MW ergeben sich unter der Annahme von KWK-Anlagen mit 40% elektrischer Effizienz und (eher theoretischen) 8.760 Vollbenutzungsstunden pro Jahr. Bei weniger Vollbenutzungsstunden und/oder höherer elektrischer Effizienz steigt die meldefreie Megawatt-Anzahl entsprechend an.
Energiesammelgesetz
Immerhin liegt beim sogenannten 100-Tage-Gesetz nun ein Entwurf der Umsetzung der Einigung mit der EU-Kommission hinsichtlich der EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung neuer KWK-Anlagen vor. Der Entwurf des Energiesammelgesetzes enthält die entsprechenden Regelungen und nimmt auch zur Messung und Schätzung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen Stellung.
Indes verzögert sich der Beschluss von Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie durch das Bundeskabinett weiter, was bedauerlicher Weise auch zu einer Blockade der anderen Bestimmungen des Energiesammelgesetzes führt. Daher ist noch nicht endgültig abzusehen, ob es gelingt, die Neuregelungen der EEG-Umlagebefreiung bis zum Jahresende durch den Bundestag und Bundesrat zu bringen.
Umsetzung der neuen BImSchV und Novelle der TA Luft
Die europäische Richtlinie für mittelgroße Feuerungsanlagen MCPD (Medium Combustion Plant Directive) soll noch in diesem Jahr in eine neue BImSch-Verordnung umgesetzt werden. Bereits Ende August 2018 wurde die aktuelle Version der neuen BImSchV im Bundeskabinett beschlossen. Sie enthält gegenüber den teilweise sehr restriktiven Versionen der letzten Monate einige Vereinfachungen bei den Übergangsbestimmungen und der Administration.
Ein Inkrafttreten bis Anfang Dezember 2018 erscheint möglich.
KWK-Evaluierungsbericht
Vor einigen Wochen wurde der Entwurf des Berichtes „Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung - Analysen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung in einem Energiesystem mit hohem Anteil erneuerbarer Energien“ seitens BMWi im Rahmen des Diskussionsprozesses „Zukunft der KWK“ an die Verbände versandt.
Bis Anfang November 2018 können die Verbände zum Entwurf des Evaluierungsberichtes Stellung beziehen. Anschließend wird der Bericht noch einmal von den Wissenschaftlern leicht bearbeitet. Ende des Jahres soll dann der endgültige Evaluierungsbericht als Grundlage zur Novellierung des KWK-Gesetzes (KWKG 2019) veröffentlicht werden.
KWK-Jahreskongress in Dresden
Alle oben geschilderten Themen und viele andere aktuelle Aspekte eines industriellen und kommunalen KWK-Einsatzes werden im Rahmen des KWK-Jahreskongresses 2018 am 06./07. November im Kongresszentrum Dresden durch zahlreiche Fachreferenten vorgestellt und erläutert.
Mehr als 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie 23 Aussteller haben sich zwei Wochen vor dem KWK-Jahreskongress 2018 bereits angemeldet. Das interessante und umfangreiche Programm enthält 16 Vorträge von 15 Referenten.
KWK-Jahreskonferenz und Branchentreff der KWK-Szene
BHKW-Infozentrum
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert. Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft".
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