Neue Regelungen zur EEG-Umlage und zum Einspeisemanagement
Welche EEG-Umlage wird insbesondere bei der Stromnutzung in Kundenanlagen fällig? Was muss beim Einspeisemanagement nach EEG beachtet werden?
Die korrekte Abrechnung der EEG-Umlage führt in der Praxis aufgrund seiner Komplexität immer wieder zu Problemen.
Häufig kommt es zu einer falschen Einschätzung der komplexen Rechtslage. Dies führt regelmäßig dazu, dass die tatsächliche EEG-Umlagen-Belastung deutlich über den in der Wirtschaftlichkeit prognostizierten Aufwendungen liegen. Außerdem drohen erhebliche Strafzahlungen (Pönalen), wenn Meldefristen versäumt oder Meldungen unvollständig abgegeben werden.
Fragestellungen der Regelungen zur EEG-Umlage
Wann gelten welche Regelungen? Wann müssen 20% EEG-Umlage und wann 40% EEG-Umlage entrichtet werden? Handelt es sich um eine Versogung Dritter oder ist das doch eine Eigenversorgung?
Um die vielfältigen und meist komplexen Fragestellungen beantworten zu können, erweitert BHKW-Consult im Frühjahr 2019 das Seminarangebot und bietet das neue Intensivseminar „EEG-Umlage und Einspeisemanagement“ an. Konzipiert wurde die neue Seminarreihe in Zusammenarbeit mit Frau Dr. Manuale Herms und Hern Dr. Christoph Richter von der Prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft. Diese werden auch als Referenten die eintägigen Seminare durchführen.
Im Rahmen des eintägigen Seminars werden die Vorgaben der EEG-Umlage aber auch die Regelungen des Einspeisemanagements für Betreiber von KWK- und PV-Anlagen praxisnah erläutert. Die Neuregelungen im Rahmen des Energiesammelgesetzes wurden in den Vorträgen bereits berücksichtigt.
Fragestellungen, die im Seminar behandelt werden
- Welche EEG-Umlage muss für welche Strommenge entrichtet werden?
- Was ist eine Eigenstromversorgung und in welchen Fällen liegt eine Versorgung Dritter vor?
- Wie müssen die Strommengen messtechnisch nachgewiesen werden?
- Was muss ich bei der EEG-Umlage wann an wen melden?
- Was passiert, wenn falsch gemeldet wurde?
- Wie muss man bei Nachforderungen der EEG-Umlage reagieren?
- Welche Regelungen existieren beim Einspeisemanagement?
- Was darf der Netzbetreiber beim Einspeisemanagement verlangen?
Termine und Veranstaltungsorte zur EEG-Umlage und Einspeisemanagement im Frühjahr 2019
Die Intensivseminare zur EEG-Umlage und dem Einspeisemanagement finden statt
- am 21. Februar 2019 in Erfurt
- am 20. März 2019 in Mainz
- am 28. März 2019 in Magdeburg
- am 22. Mai 2019 in Hamburg
EEG-Umlage und Einspeisemanagement
BHKW-Infozentrum
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