Rastatt | 16. Januar 2019 |

Neue Regelungen beim Netzanschluss von Erzeugeranlagen und Stromspeicher

Im Oktober 2018 wurden die neuen VDE-Anwendungsregeln in der Nieder- und Mittelspannungsebene publiziert. Spätestens ab dem 27. April 2019 werden die drei neu erstellten VDE-Anwendungsregeln gelten.

Die Energiewende mit einem Ausbau dezentraler und fluktuierender Erzeuger führte nun zu einer Überarbeitung und Erweiterung der Technischen Regelwerke für den Netzanschluss. Dazu zählen insbesondere die VDE-Anwendungsregeln. Auch der weitere Ausbau dezentraler Stromspeicher und der Elektromobilität machen eine Anpassungen der bestehenden Regelungen erforderlich.

Netzanschluss Niederspannung

Die meisten PV- und BHKW-Anlagen werden niederspannungsseitig angeschlossen. Die neue VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 legt die technischen Anforderungen für Erzeugungsanlagen und Speicher fest, die über die neue VDE-AR-N 4100 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“ hinausgehen.

Die neue TAR Niederspannung muss noch durch die EU-Kommission notifiziert werden. Die neue TAR Niederspannung gilt für Bezugsanlagen und in Verbindung mit der Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105) auch für Erzeugungsanlagen. Ab dem 27. April 2019 soll das neue Regelwerk gelten.

Die Anforderungen an Erzeugungsanlagen wurden ebenfalls überarbeitet. Die Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz wurde bereits notifiziert und am 19.10.2018 in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen. Langfristig ist ein Zusammenfließen beider Unterlagen in eine Anwendungsregel vorgesehen.

Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 ist für Erzeugungsanlagen und Speicher anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, sowie bei einer Erweiterung oder Änderung bestehender Anlagen. Für einen bestehenden, unveränderten Teil der elektrischen Anlage gibt es seitens dieser VDE-Anwendungsregel keine Anpassungspflicht, sofern eine sichere und störungsfreie Stromversorgung sichergestellt ist. Dies gilt für alle Erzeugungsanlagen und Speicher, die parallel mit dem Niederspannungsnetz des Netzbetreibers betrieben werden, auch für solche, die nicht in das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers einspeisen.

Mehr Pflichten für Erzeugeranlagen und Speicher

In der Niederspannung stützen Erzeugungsanlagen seit 2011 die Spannung wahlweise nach zwei bewährten Verfahren, die jedoch nicht auf die Spannung am Anschlusspunkt reagieren. Ein weiteres Verfahren, die Einspeisung von Blindleistung in Abhängigkeit von der Spannung, so genannte Q(U)-Regelung, hat sich bereits seit längerem in der Hoch- und Mittelspannung bewährt. In Zukunft soll sie auch in der Niederspannung genutzt werden können. Dadurch lassen sich, je nach örtlichen Gegebenheiten, mehr Erzeugungsanlagen an ein vorhandenes Verteilnetz anschließen.

Schließlich müssen Erzeugungsanlagen künftig einem Absinken der Netzfrequenz durch Erhöhen ihrer Einspeiseleistung entgegenwirken. Das gilt insbesondere auch für Speicher. Unterfrequenz bedeutet, dass es im Netz zu wenig Erzeugungsleistung bei gleichzeitig zu hohem Verbrauch gibt.

Auch die neue Mittelspannungsrichtlinie (VDE-AR-N 4110) beinhaltet neue Vorgaben und passt die Vorgaben für Anlagenzertifikate an. Auch Erzeugeranlagen mit geringerer Leistung müssen zukünftig bereits vereinfachte Anlagenzertifikate erstellen lassen.

Netzanschluss-Seminar und Messkonzepte

Am 19. März 2019 findet in Mainz ein eintägiges Intensivseminar zum Themenfeld „Netzanschluss von BHKW- und PV-Anlagen“ statt.

Das Seminar „Netzanschluss von BHKW- und PV-Anlagen“ vermittelt praxisnah die Aspekte beim Anschluss und Betrieb von BHKW- und PV-Anlagen im Nieder- und Mittelspannungsnetz. Dabei reicht der thematische Bogen von PV-Steckdosenmodule über Eigenerzeugungsanlagen mit Anschluss an der Niederspannungsverteilung bis hin zu Megawatt-Anlagen der Mittelspannungs-Ebene sowie die neuen Regelungen für Stromspeicher.

Im Zentrum stehen die Technischen Anschlussbedingungen (TAB), die neuen Regelungen der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ sowie der neuen VDE-AR N 4100 "TAR Niederspannung", die neue VDE-AR-N4110 (TAR-Mittelspannung) sowie die Vorgaben aus EEG, KWKG, EnWG und Messstellenbetriebsgesetz.

Intensivseminar "Netzanschluss von BHKW- und PV-Anlagen"
Intensivseminar "Netzanschluss von BHKW- und PV-Anlagen"

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