Rastatt | 15. November 2019 |

KWKG-Novelle ante portas

Bereits am 01.01.2020 soll das neue KWK-Gesetz 2019/2020 in Kraft treten. Es sieht wesentliche Veränderungen, neue Boni aber teilweise auch umfangreichere Pflichten vor.

Im „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Kohleausstiegsgesetz) sind im Artikel 7 „Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ viele maßgebliche Anpassungen und Erweiterungen des KWK-Gesetzes enthalten.

Hervorzuheben sind vor allem folgende Änderungen:

  • Verlängerung der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes
  • Einschränkung der jährlichen Förderung
  • Beschränkung der Zuschlagsgewährung bei Entfall der EEG-Umlage
  • Neue Boni – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW
  • Neuregelung Kumulierungsverbot
  • Neuregelung der Regelung bei negativen Stundenkontrakten
  • Neuregelung bei Förderung von Wärme- und Kältenetzen

Der nun vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll bereits in der 47. Kalenderwoche (18.-22.11.2019) im Kabinett beschlossen und zum 1.1.2020 in Kraft treten.

 

Informationen des BHKW-Infozentrums

Das BHKW-Infozentrum hat am 15. November 2019 einen ersten ausführlicheren Beitrag mit dem Titel „KWKG-Novelle – Referentenentwurf liegt vor“ veröffentlicht. Ab dem 18. November 2019 soll in ausführlicheren Berichten auf die spezifischen Änderungen im geplanten KWK-Gesetz eingegangen. Außerdem informiert der BHKW-Info-Newsletter über die Neuerungen.

Beitrag zum neuen KWK-Gesetz 2019/2020
Beitrag zum neuen KWK-Gesetz 2019/2020

BHKW-Infozentrum

Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2019 wird dann die aktualisierte Version der „BHKW-Kenndaten 2019/2020“ zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe „Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft“.

Drei redaktionell aus mehr als 53.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

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Redakteur, Geschäftsführer
Markus Gailfuss

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