Rastatt | 11. Mai 2020

KWKG wird Ende Mai im Wirtschaftsausschuss beraten

Die Ende März abgesagte öffentliche Anhörung zum Kohleausstiegsgesetz samt KWK-Gesetz wird am 25. Mai 2020 im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie nachgeholt.

Am Montag, den 25. Mai 2020, findet von 13.00 bis 16.00 Uhr die Öffentliche Anhörung zum Kohleausstiegsgesetz (samt KWK-Gesetz 2020) des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie statt. Ursprünglich war diese Anhörung für Ende März vorgesehen.

Interessierte können die Anhörung im Internet live verfolgen oder im Anschluss in der Online-Mediathek des Deutschen Bundestages ansehen.
Als Sachverständige wurden u. a. Helge-Uve Braun (Stadtwerke München), Dr. Sebastian Bolay (DIHK), Stefan Körzell (Deutscher Gewerkschaftsbund), Michael Wübbels (Verband kommunaler Unternehmen e.V.), Kerstin Andreae (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.), Joachim Rumstadt (STEAG GmbH), Dr. Roda Verheyen (Rechtsanwälte Günther), Hanns Koenig (Aurora Energy Research GmbH), Dr. Felix C. Matthes (Öko-Institut e.V.), Antje Grothus (Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung) sowie Detlef Raphael (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) geladen.

Vermutlich in der 25. KW (15.-19. Juni) oder in der 27. KW (29. Juni bis 03. Juli) könnte der Wirtschaftsausschuss das Kohleausstiegsgesetz (samt KWKG 2020) abschließend beraten und der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung darüber entscheiden – sofern die Bundesregierung und die Parlamentarier das Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag zum Abschluss bringen möchte.

Im Rahmen der offiziellen Eröffnung der neuen Außenstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Weißwasser (Oberlausitz in Sachsen) machte der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Rahmen einer Videokonferenz deutlich, dass die zentralen Gesetze zum Kohleausstieg bis zur Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden sollen.

Der Bundesrat könnte nach derzeitigem Sitzungsplan frühestens am 03. Juli 2020 oder am 18. September 2020 das Gesetz passieren lassen.

Informationsseite zum KWKG 2020
Informationsseite zum KWKG 2020

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