Herrsching | 15. Juni 2020 |

KWK-Experten befürchten Zäsur bei Kraft-Wärme-Kopplung aufgrund BEHG

Eine Kurzanalyse von der Universität Duisburg-Essen zu den Auswirkungen des nationalen Emissionshandelssystems legt nahe, dass bestimmte KWK-Anlagen künftig unrentabel werden könnten.

„Wir befürchten, dass die verändernden Rahmenbedingungen dazu führen könnten, dass Investitionsentscheidungen zugunsten einer KWK-Anlage zukünftig verschoben oder gar auf Eis gelegt werden“, sagte Othmar Verheyen in einem Gespräch mit E&M am 5. Juni. Der Diplom-Physikingenieur arbeitet am Lehrstuhl für Energietechnik an der Universität Duisburg-Essen. In einer Kurzanalyse haben er und weitere Forscherinnen und Forscher untersucht wie sich das künftige nationale Emissionshandelssystem (nEHS) auf KWK-Anlagen bis zu 20 MW Feuerungsleistung auswirken könnte. Hintergrund ist das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz – kurz BEHG.

Das Bundeskabinett hat Ende Mai das BEHG beschlossen. Mit dem BEHG werden die fossilen Brennstoffe verteuert, um klimafreundliche Alternativen zu fördern. Die Einnahmen daraus sollen die EEG-Umlage im Strompreis senken. Damit verteuert sich auch der Energieträger Gas.

Im Jahr 2021 liegt der Einstiegspreis fest bei 25 Euro/t CO2 und steigt schrittweise jedes Jahr an bis 2025 auf 55 Euro/t CO2. Ab 2026 sollen die Preise für die Zertifikate sich am Markt bilden, wie heute schon im europäischen Emissionshandel ETS für die Kraftwerke und Großindustrie. Gleichzeitig beschloss das Kabinett eine Verordnung (EEV), damit Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt werden können.

Betroffen sind Industrie, Gewerbe sowie Kommunen

In der Analyse schreiben die Forscher, dass „die Schere für den wirtschaftlichen Betrieb von KWK-Anlagen zwischen Kosten und Erlösen“ damit weiter zugehen wird. Denn mit dem neuen BEHG verteuert die Bundesregierung auch die Technologie, die sie mit der Novelle des KWKG eigentlich weiterhin fördern will. Hier zeigt sich ein Dilemma der KWK – sowohl bei industriellen als auch bei kommunalen Anlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung.

Es sei wichtig, für die Einhaltung der Klimaschutzziele konkrete Maßnahmen umzusetzen, so Verheyen im Gespräch mit E&M. „Und die Bepreisung der Emission von CO2 ist sicherlich richtig und wichtig“. Jedoch sei es ebenso angebracht, genau darauf zu achten, wie sich rechtliche Änderungen auf die Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Anlagen und somit auf künftige Investitionsentscheidungen auswirken. Und der KWK könnte aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Zäsur bevorstehen. Denn ein Ergebnis der Kurzanalyse zeigt: „Werden KWK-Anlagen, für die durch das nationale Emissionshandelssystem, zusätzliche Kosten anfallen, nicht in irgendeiner Form entlastet, so werden viele zukünftige Projekte keinen wirtschaftlichen Business Case mehr erreichen“.

Das Hauptaugenmerk der Kurzanalyse liegt auf der industriellen KWK. „Es würden zwar sicherlich keine bestehenden Anlalgen abgeschaltet werden“, sagte Verheyen. Aber Wirtschaftlichkeitsberechnungen könnten künftig öfter zu dem Ergebnis kommen, dass Investoren zurückhaltender agieren. Das liegt daran, dass es die KWK quasi doppelt trifft: Für die Industrie wird die gasbefeuerte KWK-Anlage erst einmal verteuert, und zugleich sinkt durch die geplante Reduktion der EEG-Umlage der Strombezugspreis – der jeweilige Betrieb erlöst also weniger. Ergebnis: eine mögliche KWK-Anlage kann für Betriebe unrentabel werden.

Aber nicht nur Gewerbe und Industrie, sondern auch kommunale Versorger beziehungsweise deren kleinere KWK-Anlagen werden künftig durch die CO2-Bepreisung höher belastet. Das liegt auch darin begründet, dass solche Anlagen meist zwei Märkte bedienen – Strom und Wärme. Die erzielbaren Stromerlöse sind abhängig vom Börsenstrompreis. Würden die höheren CO2-Kosten anteilig auf Strom und Wärme umgelegt, so hätte die KWK-Anlage bei strompreisorientierter Fahrweise durch eine Verschiebung in der Merit-Order geringere Laufzeiten und würde somit weniger Wärme erzeugen. Dies wiederum würde aber einen verstärkten Erdgaskesselbetrieb mit deutlich höheren CO2-Emissionen provozieren. Andererseits kann auch die Wärme nicht mit dem gesamten CO2-Preis belastet werden, da wegen des thermischen Wirkungsgrads von KWK-Anlagen der Wettbewerb zum Gaskessel verzerrt wäre.

Die Forscher plädieren daher, dass die Politik bei der CO2-Bepreisung differenzierter auf die unterschiedlichen Anlagen schauen müsste und entsprechend gegensteuern sollte.

Die ganze Analyse der Kurzstudie "Untersuchung der Auswirkungen des nationalen Emissionshandelssystems auf KWK-Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung kleiner 20 MW" finden Sie als PDF-Datei auf der Homepage der Universität Duisburg-Essen.

Kurzstudie "Untersuchung der Auswirkungen des nationalen Emissionshandelssystems auf KWK-Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung kleiner 20 MW" als PDF-Datei
Kurzstudie "Untersuchung der Auswirkungen des nationalen Emissionshandelssystems auf KWK-Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung kleiner 20 MW" als PDF-Datei

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