KWK-Umlage steigt 2021 leicht an
Im kommenden Jahr wird die KWK-Umlage von 0,226 auf 0,254 Ct/kWh erhöht.
Nach vier Jahren Rückgang in Folge steigt die KWK-Umlage 2021 leicht an. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber bekannt gegeben. Seit 2016 war die Umlage von 0,445 auf 0,226 Ct/kWh in 2020 deutlich gesunken. Mit dem Anstieg auf 0,254 Ct/kWh bleibt die KWK-Umlage auch im kommenden Jahr auf einem niedrigen Niveau.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zeigt sich erfreut darüber, dass die Umlage nach dem KWK-Gesetz „beinahe konstant“ bleibt. Die KWK-Umlage finanziere in den kommenden Jahren eine zentrale Komponente der Energiewende: den Ersatz von Kohle als Brennstoff bis spätestens 2038 hin zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme durch Gas sowie erneuerbare Energien.
Andreae rechnet damit, dass die KWK-Umlage künftig weiterhin moderat steigen wird. Als Grund führt sie den notwendigen Neubau von KWK-Anlagen an. Auch die verstärkte Einbindung von Abwärme, Umwelt-Wärme und Wärme aus Erneuerbaren (Solarthermie, Geothermie und Powert-to-Heat) in KWK-/Wärmenetzsysteme bedinge weitere Investitionen.
Flexible KWK-Anlagen, die mit Gas, Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden, sind laut BDEW unverzichtbarer Bestandteil für eine gesicherte Strom- und Wärmeversorgung. „Immer dann, wenn Strom aus Wind und Sonne nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung steht, können KWK-Anlagen einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit leisten“, so Andreae.
Die Entwicklung der Stromsteuern, -abgaben und -umlagen 2021
Im Kostenblock Steuern, Abgaben und Umlagen steht der steigenden KWK-Umlage im kommenden Jahr eine Absenkung der Umlage für erneuerbare Energie gegenüber (von 6,756 auf 6,500 Ct/kWh). Die Offshore-Netzumlage sinkt leicht von 0,416 auf 0,395 Ct/kWh. Die Umlage für abschaltbare Lasten wird 2021 bei 0,009 Ct/kWh (2020: 0,007 Ct/kWh) liegen. Die Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) steigt von 0,358 Ct/kWh auf 0,432 Ct/kWh (Quelle: www.netztransparenz.de). Dazu kommen die von den Verteilnetzbetreibern erhobenen Netzentgelte.
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