Rastatt | 5. Oktober 2021 |

Fernwärmeversorger aufgepasst – neue Regelungen bei der Wärmeversorgung treten in Kraft

Auf Fernwärmeversorger kommen erhebliche Veränderungen zu. Die Neuregelungen im Bereich der Wärmeversorgung mit der neuen FFVAV und der novellierten AVBFernwärmeV treten am 05. Oktober 2021 in Kraft.

Gesetzlichen Regelungen zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung werden eher selten novelliert.
Nach langwierigen Diskussionen sind nun die europarechtlichen Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in deutsches Recht umgesetzt worden. Bereits im Juni 2021 hat der Bundesrat die Novelle der Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und deren Ergänzung durch die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) beschlossen.
Darin enthalten sind viele neue Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten der Fernwärmelieferung auch verbraucherschutzrechtliche Änderungen vor, welche erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf eine Fernwärmeversorgung haben.

 Anfang Oktober 2021 in Kraft getreten

Am 04. Oktober 2021 ist nun die „Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001“ vom 28. September 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Die Verordnung tritt am 05. Oktober 2021 in Kraft und sieht die Einführung der „Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFAV)“ vor. Darüber hinaus erfolgte eine Änderung der AVBFernwärmeV.

Es handelt sich um die tiefgreifendsten Änderungen im Recht der Wärmeversorgung seit Inkrafttreten der AVBFernwärmeV im Jahr 1980. Die Kundenrechte werden erweitert. Den Wärmelieferanten werden erhebliche neue administrative und regulatorische Verpflichtungen aufgebürdet.

Zu nennen sind hier nach Auffassung des Forum Contractings insbesondere das Recht eines Kunden auf Anpassung der Leistung (vgl. § 3 AVBFernwärmeV) sowie die Regelung, dass die Änderung einer Preisänderungsklausel nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen darf (vgl. § 24 Abs. 4 Satz 4 AVBFernwärmeV).

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass es sich hierbei um Neuregelungen handelt, die in dieser Form europarechtlich nicht vorgegeben worden sind.

Online-Seminar zu neuen Verordnungen und geplante Heizkostenverordnung

BHKW-Consult bietet zu den Veränderungen bei der Abrechnung der Wärmelieferung ein Online-Seminar an. Thematisiert werden die neuen Vorgaben und Informationspflichten bei einer Wärmelieferung aufgrund der geplanten Heizkostenverordnung und der nun in Kraft getretenen Fernwärmeabrechnungsverordnung. Abgerundet wird das Seminar durch die Regelungen für eine Stromlieferung gemäß dem EnWG.

Das neue Online-Seminar „Abrechnung von Strom- und Wärmelieferungen“ wird in den nächsten Monaten an insgesamt drei Terminen angeboten. Der erste Termin am 04. November 2021 ist bereits ausgebucht. Es besteht aber die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.

Online-Seminar „Abrechnung von Strom- und Wärmelieferungen“
Online-Seminar „Abrechnung von Strom- und Wärmelieferungen“

BHKW-Infozentrum

Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Sommer 2021 wird dann die aktualisierte Version der „BHKW-Kenndaten 2021“ zur Verfügung stehen.

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