Herrsching | 13. Dezember 2021 |

Was bedeutet das Koalitionspapier für die Stromwirtschaft?

Um die Klimaziele im Stromsektor zu erreichen, müssen nicht nur die Erneuerbaren massiv ausgebaut werden, sondern auch wasserstofffähige Gaskraftwerke – zu diesem Schluss kommt das EWI in einer Studie.

Die Ziele für den Stromsektor im Koalitionsvertrag erfordern einen deutlich schnelleren Ausbau der Erneuerbaren sowie zusätzliche wasserstofffähige Gaskraftwerke. Das Emissionsziel des Energiesektors für 2030 könnte dann deutlich unterboten werden, hat das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln in seiner Analyse "Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf den Stromsektor 2030" ermittelt.

Für den ins Jahr 2030 vorgezogenen Kohleausstieg wäre demzufolge ein Zubau von insgesamt 23.000 MW an wasserstofffähigen Gaskraftwerken notwendig. der aktuell geplante Ausbau liegt bei lediglich 2.300 MW. Zusätzlich ist ein jährlicher Nettozubau von 14.600 MW Photovoltaik, 2.200 MW Offshore-Wind und 3.900 MW Onshore-Wind nötig, um die Ausbauziele des Koalitionsvertrags zu erreichen. „Der durchschnittliche jährliche Zubau von Photovoltaik und Offshore-Wind der vergangenen zehn Jahre müsste dafür mehr als verdreifacht werden“, sagt Johannes Wagner, Manager am EWI. Zusätzliche Verbraucher erhöhen Stromnachfrage auf 725 Mrd. kWhDie Analyse basiert auf dem Szenario „Klimaneutralität 100“, welches das EWI in seinem Gutachterbericht im Rahmen der Dena-Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität entwickelt hat, und erweitert das Szenario um die Ziele des Koalitionsvertrags zu einem möglichen Zielbild.

Zwei neue Zielvorgaben sorgen für eine weitere Erhöhung der Bruttostromnachfrage. Zum einen werden im Koalitionsvertrag mindestens 15 Millionen vollelektrische PKW bis zum Jahr 2030 angestrebt. Damit einhergehend müsste bis zum Jahr 2025 der Anteil der Neuzulassungen von vollelektrischen PKW an den gesamten PKW-Zulassungen auf rund 83 Prozent steigen. Bis zum Jahr 2030 müsste ein Wert von rund 94 Prozent erreicht werden. Zum anderen soll die installierte Leistung von Elektrolyseuren 10.000 MW bis 2030 betragen. Die Bruttostromnachfrage steigt damit im untersuchten Szenario auf insgesamt 725 Mrd. kWh im Jahr 2030.

Basierend auf der Entwicklung der Stromnachfrage steigt die inflexible Nachfragespitze von 77.000 MW im Jahr 2019 auf 95.000 MW im Jahr 2030. Diese muss durch eine Kombination aus Industrieflexibilität, Stromimporten, Speichern und steuerbaren Kraftwerken gedeckt werden. Die designierte Bundesregierung möchte den Kohleausstieg „idealerweise“ auf 2030 vorziehen. Ausgehend von 2019 würden rund 25.000 MW Steinkohle und 21.000 MW Braunkohle stillgelegt.

PV-Leistung muss sich verdoppeln

Laut Koalitionsvertrag sollen 80 Prozent des Bruttostrombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für Photovoltaik wird eine Gesamtkapazität von 200.000 MW im Jahr 2030 angestrebt. Dies entspricht einer Verdoppelung der bisherigen Zielsetzung des EEG 2021. Wind Offshore Kapazitäten sollen auf 30.000 MW ausgebaut werden – das 1,5-fache des bisherigen Ziels. Aus den Modellrechnungen ergibt sich für die installierten Onshore-Wind-Kapazitäten ein Ausbau auf etwa 94.000 MW. Im EEG 2021 waren bisher 71.000 MW als Ziel definiert. Durch den hohen anvisierten Ausbau der erneuerbaren Energien bleibt Deutschland auch im Jahr 2030 Netto-Exporteur von Strom. Die Exportbilanz beträgt 14 Mrd. kWh.

Infolge des Kohleausstiegs bis 2030 und des hohen Ausbaus der erneuerbaren Energien könnten die Treibhausgasemissionen im Energiesektor auf 82 Megatonnen CO2-Äquivalente (Mt CO2e) sinken. Das sektorale Klimaziel von 108 Mt CO2e wird in diesem Fall deutlich unterboten.

Die Analyse "Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf den Stromsektor 2030" kann von der Webseite des EWI heruntergeladen werden.

Die Analyse "Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf den Stromsektor 2030" kann von der Webseite des EWI heruntergeladen werden.
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