Herrsching | 13. April 2023 |

Nachbesserungen für das neue Gebäudeenergiegesetz

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes liegt den Verbänden zur Stellungnahme vor. Nun liegen Verbesserungsvorschläge für erneuerbare Wärmequellen vor.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) lobt der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) „den Willen von Wirtschafts- und Bauministerium, die Wärmewende aus dem Stillstand zu befreien“. BEE-Präsidentin Simone Peter nennt die Pläne dennoch nicht rund: „Zur echten Pflicht für die Nutzung von 65-Prozent Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung passen weder die Erlaubnis von ‚Wasserstoff-ready‘-Heizungen noch der Ausschluss einzelner erneuerbarer Technologien“.

Auch der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) mahnt, dass Kraft-Wärme-Kopplungssysteme mit erneuerbaren Energien als Option ergänzt werden müssten. „Der BKWK fordert eine Gleichbehandlung der Nutzwärme der KWK in Bezug auf EE-Wärme mit dem Einsatz von Heizkesseln, da sie die effizienteste Nutzung von Brennstoffen darstellt und die Strom- und Wärmewende verbindet“, sagte BKWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl.

Förderprogramme gut abstimmen

Eine Benennung von KWK-Systemen mit den entsprechenden Transformationspfaden für 2030 und 2045 für erneuerbare Wärme sorge für Klarheit auf Anwenderseite, so der Vorschlag des Verbandes. KWK könnten flexibel positive Residuallasten auf der Verteilnetzebene auf Anforderung durch die Stromnetzbetreiber ausgleichen. Dies diene insbesondere auch der Versorgungssicherheit für benachbarte Liegenschaften zum Betrieb von Elektrowärmepumpen und Ladepunkte für die Elektromobilität.

Insbesondere in der Heizperiode zwischen Oktober und März, in der Photovoltaik naturgemäß nur bedingt zur Sicherheit der Stromversorgung beitragen kann und Luft-Wasser-Wärmepumpen ihre ineffizientesten Leistungsziffern verzeichnen, können dezentrale KWK-Anlagen ihre Netzdienlichkeit entfalten und zusätzlich mit ihrer Nutzwärmeauskopplung die Wärmeversorgung in Gebäuden, Gebäudenetzen und Wärmenetzen hocheffizient sicherstellen. Die anderen energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung wie Kommunale Wärmeplanung, Kraftwerksstrategie und Biomassestrategie sollten untereinander abgestimmt und konsistent gestaltet werden, so der BKWK.

Alle erneuerbaren Technologien einbeziehen

Für sich genommen sei die Umsetzung der 65-Prozent-Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme ein Meilenstein, der der Wärmewende den entscheidenden Schub verleihen könne. „Dahinter darf das Bundeskabinett nicht zurückfallen“, warnte BEE-Präsidentin Peter. „Damit 2045 nicht noch Millionen fossiler Öl- und Gasthermen im Bestand sind, muss die Reform mit einer schrittweisen Verschärfung der Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen einhergehen“, mahnte sie.

Anstatt noch nicht praxisrelevante Lösungen wie Wasserstoffkessel aufzunehmen, sei es besser, alle Wärmelösungen zu erlauben, die schon heute erneuerbar sind. Die Anforderungen des Gebäudesektors seien so vielfältig wie die erneuerbaren Lösungen: Wärmepumpen, erneuerbare Fernwärme, Gebäudenetze, Biomethan, Biomasse, Solarthermie und Geothermie. „Das GEG muss alle als gleichwertig anerkennen und zulassen“, forderte Peter.

Wärmewende sozial gestalten

Es sei auch absolut nicht nachvollziehbar, dass Biomasseheizungen und einige andere Technologien im Neubau ausgenommen würden. Der Ausschluss von einzelnen erneuerbaren Wärmetechnologien werde zu ineffizienten Lösungen und höheren Kosten führen, fürchtet Peter. Um die Akzeptanz der Maßnahmen nicht zu gefährden, seien soziale Schieflagen bei der Förderung zu vermeiden.

„Der Umstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung muss für alle finanziell möglich sein“, so die BEE-Präsidentin. „Die Fördermittel sollten an das Haushaltseinkommen gekoppelt und gleichzeitig ein besonderer Fokus auf den Mietwohnungsbestand gesetzt werden“, schlug Peter vor. Auch die Kreditvergabe für Gebäudeeigentümer müsse allen zugänglich sein.

Veranstaltungsreihe zum "Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2022/2023"
Veranstaltungsreihe zum "Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2022/2023"

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