Herrsching | 20. April 2023 |

Heizungstausch soll mit 'Klimaboni' gefördert werden

Die Bundesregierung hat den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz für die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen beschlossen. Aus der Energiebranche kommt massive Kritik.

Die Bundesregierung hat jetzt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Danach sollen Heizungen, die von 2024 an installiert werden, zu wenigstens 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden.

Um soziale Härten zu vermeiden, soll es Ausnahmen und Übergangsregeln geben. Zudem sehen die Ampel-Pläne ein Fördersystem vor. Der Regierung schweben eine Grundförderung und drei Bonusförderungen, sogenannte Klimaboni, vor. Die Grundförderung soll jeder, der in der eigenen Immobilie wohnt, beim Heizungstausch erhalten. Der Fördersatz soll einheitlich bei 30 Prozent liegen.

Die Boni sind jeweils an Voraussetzungen geknüpft:

  • Den „Klimabonus I“ von nochmal 20 Prozent soll etwa erhalten, wer einkommensabhängige Sozialleistungen bezieht.
  • Den „Klimabonus II“ von 10 Prozent zusätzlich zur Grundförderung soll es geben, wenn alte Heizungen mindestens fünf Jahre vor dem Zeitpunkt, da die gesetzliche Austauschpflicht greift, ausgetauscht werden.
  • Der „Klimabonus III“ von 10 Prozent ist für Havarien vorgehen, zum Beispiel, wenn Heizungen vor 30 Jahren Betriebsdauer irreparabel kaputtgehen.

Die Boni soll es unabhängig von Haushaltseinkommen geben. „Zwischen Normalverdienern und Villenbesitzern wird kein Unterschied gemacht“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Eine sofortige Austauschpflicht in Bestandsgebäuden soll es laut Regierung nicht geben. Für defekte Geräte will man Übergangsfristen einräumen. Spätestens bis 2045 sollen alle Heizungen nicht mehr mit fossilen Energieträgern befeuert werden. Menschen, die Sozialleistungen beziehen, dürfen die Erneuerbaren-Quote weiter ignorieren.

„Wir haben Handlungsbedarf“, betonte Habeck bei der Vorstellung der Novelle. Er erinnerte daran, dass der Wärmesektor für 30 Prozent des Energieverbrauchs stehe – 80 Prozent davon stammten aus fossilen Energieträgern. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) meinte, dass sich klimafreundliche Heizungen trotz höheren Investitionskosten auf lange Sicht lohnen.

Die Kritik aus Branchenverbänden

In der Energiewirtschaft wird massive Kritik an dem Gesetzesvorhaben laut. Dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft fehlt in dem Gesetzentwurf eine „ganzheitliche Betrachtung der Wärmewende“. Wärmepumpen, Fernwärme und gasbasierte Systeme, die künftig mit Wasserstoff und Biogas betrieben werden können, dürften nicht durch Detailregelungen gegeneinander ausgespielt werden, sagt BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.

Auch würde der Entwurf für „einige Technologien und Infrastrukturen schwerwiegende Hürden bringen“. So sei etwa die Einbeziehung grüner Gase unpraktikabel gestaltet, so Andreae. Sie mahnt zudem „eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung" an. Nach den Vorstellungen des BDEW sollte die flankierende Förderung obendrein „eng mit den entsprechenden Förderinstrumenten, wie der Bundesförderung effiziente Wärmenetze, der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sowie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) abgestimmt werden.

"Zu wenig Zeit für Aufbau und Umstellung von Wärmenetzen"

Großen Nachbesserungsbedarf sieht auch der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU). Wesentliche Hürden und Unsicherheiten für den Ausbau von Wärmenetzen blieben bestehen, erklärt Ingbert Liebing. Die Anforderung, dass Wärmenetze "nur dann als Erfüllungsoption gelten, wenn der Anteil von erneuerbarer Wärme und Abwärme bis 2030 bei 50 Prozent beziehungsweise bis 2035 bei 65 Prozent liegt, ist für viele Wärmenetze aufgrund der langjährigen Realisierungszeiträume von Großprojekten zeitlich und technisch nicht erreichbar“, ergänzt der Hauptgeschäftsführer. "Netzbetreiber können die Vorgaben unmöglich fristgerecht erfüllen“, so Liebing. Zumindest Übergangsfristen zum Beispiel für Wärmenetze beim Einsatz von KWK-Anlagen seien notwendig.

Als Optionen sollten Liebing zufolge auch dezentrale KWK-Anlagen und Brennstoffzellen berücksichtigt werden. „Diese können vor allem in großen und oft kommunalen Gebäuden zum Einsatz kommen, die ohne einen unverhältnismäßigen Umbau auf Basis von Wärmepumpen nicht effizient versorgt werden können“.

"Diskriminierung von Holz- und Pelletnutzern"

Der Ampelbeschluss diskriminiere moderne Holzenergie, moniert der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband und bezeichnet das Wärmekonzept der Bundesregierung als „unsozial und praxisfern“. Mit diesem „Zwangsprogramm“ werde der Umbau des Wärmesektors „unnötig teuer, kompliziert, und Klimaziele werden versäumt“. Hindernisse für eine sozial ausgewogene und technologieoffene Wärmewende tauchten im Kabinettsentwurf teilweise verschärft auf.

BHKW-Jahreskonferenz 2023 am 09./10. Mai in Köln oder im Online-Livestream
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