Herrsching | 3. August 2023 |

Wasserstoff-Kraftwerke mit mehreren Tausend Megawatt sollen Energiewende sichern

Nach Vor-Gesprächen mit der EU-Kommission hat das Bundeskabinett als Teil der Wasserstoffstrategie die Ausschreibung von 8.800 MW Leistung an Wasserstoffkraftwerken bis 2035 beschlossen. Hiervon könnten auf Heizkraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung profitieren.

Es geht um die Sicherung der deutschen Stromversorgung in Zeiten mit zu wenig Wind und Sonne. Dafür will die Bundesregierung bis 2035 bis zu 15.000 MW Leistung von Erdgaskraftwerken ausschreiben, die später Wasserstoff nutzen können. Hinzukommen sollen Kraftwerke, die ausschließlich Wasserstoff nutzen, mit einer Leistung von 8.800 MW bis 2035. Das gab Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am 1. August in Berlin bekannt.

Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien kommen. Dafür werden Anlagen mit Hochdruck ausgebaut. Da die Kernkraft bereits verabschiedet wurde und für den Klimaschutz in den 2030er Jahren auch die Kohlekraftwerke stillgelegt werden sollen, muss Ersatz für wind- und sonnenarme Zeiten her. Diesen sollen Gaskraftwerke liefern, die zunächst weiter fossiles Erdgas nutzen, zunehmend aber Wasserstoff einsetzen können.

Dies bildet den Rahmen für die nationale Kraftwerksstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK). Habeck sagte: „Konkret wollen wir 8,8 Gigawatt an neuen Kraftwerken ausschreiben, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden.“ Zudem sollen bis zu 15.000 MW an Wasserstoffkraftwerken ausgeschrieben werden, die vorübergehend mit Erdgas betrieben werden können. Dies soll jedoch nur andauern, bis sie an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind, maximal jedoch bis 2035.

Zunächst auch Erdgaskraftwerke als Backup

Der Minister präzisierte: „Von diesen 15 Gigawatt wollen wir in einem ersten Schritt 10 GW bis 2026 ausschreiben und dann eine Evaluierung vornehmen, bevor die verbleibenden 5 GW ausgeschrieben werden können.“ In der nach der Sommerpause beginnenden Konsultationsphase werde es darum gehen, den Betroffenen die Möglichkeit zur Mitsprache zu geben. Das seien Verbände sowie Hersteller und Betreiber von Kraftwerken, Infrastrukturen und Elektrolyseuren, versprach Habeck.

Nach Gesprächen mit der EU-Kommission laufen Ende des Sommers die Konsultationsphase und das förmliche Beihilfeverfahren parallel an. Die mit der Europäischen Kommission erzielten Fortschritte seien ein erster wichtiger Schritt, auch wenn dies nicht bedeute, dass die beabsichtigten Maßnahmen bereits beihilferechtlich genehmigt wurden, so das BMWK. Sie steckten die Leitplanken ab, innerhalb derer sich die staatlichen Förderprogramme bewegen müssen, um dem europäischen Beihilfe- und Energierecht zu entsprechen.

Ein klimaneutraler Stromsektor sei die entscheidende Säule für die Dekarbonisierung aller anderen Sektoren, denn diese werden in Zukunft mehr Strom verbrauchen als heute, so das BMWK. Die Hauptpfeiler zur Dekarbonisierung seien erneuerbare Energien, Flexibilität im System und Speicherung, aber für einige Stunden des Jahres auch steuerbare Kraftwerke.

Drei mit der EU-Kommission abgestimmte Maßnahmen:

  • Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff (§ 39p EEG). Dieses Konzept zielt auf Standorte ab, an denen eine Anbindung an eine Infrastruktur, wie einen großen Wasserstoff- oder Ammoniakspeicher, an ein regionales Netz oder einen Wasserstoff-Cluster oder eine Importmöglichkeit für Wasserstoff oder Ammoniak, vergleichsweise früh gegeben ist. Gegenstand der Förderung ist hier die Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff, sobald das Kraftwerk in Betrieb genommen wird. Für die Jahre 2024 bis 2028 ist hierfür ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 4.400 MW vorgesehen. Das Programm sei offen für neue Projekte und die Umrüstung bestehender erdgasbasierter Kraftwerke.
  • Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerke: Innovative Konzepte mit wasserstoffbasierten Stromspeichern (§ 39o EEG). Mit diesem Konzept soll die gesamte Wasserstoffkette von der variablen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zur Elektrolyse, Speicherung und Rückverstromung des erzeugten Wasserstoffs entwickelt und getestet werden. Es eignet sich für Standorte, an denen erst vergleichsweise spät eine Infrastruktur für Wasserkraftwerke zur Verfügung steht. Insgesamt ist ein Ausschreibungsvolumen von 4.400 MW geplant. Das Ausschreibungsvolumen bezieht sich auf die Kapazität der Wasserstoffkraftwerke.
  • H2-Ready-Kraftwerke: Dabei handelt es sich um neue oder bestehende Kraftwerke, die zunächst für einen klar begrenzten Zeitraum mit Erdgas betrieben werden und bis spätestens 2035 auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden müssen. Davon sollen in den Jahren 2024 bis 2026 insgesamt 10.000 MW ausgeschrieben werden, wovon bis zu 6.000 MW für neue Kraftwerke reserviert werden könnten. Nach einer Evaluierungsphase könnten dann nach 2026 auch die verbleibenden 5.000 MW ausgeschrieben werden.

Darüber hinaus würden Vorkehrungen getroffen, um das Risiko einer staatlichen Überförderung zu minimieren und die Wettbewerbsintensität der Ausschreibungen hochzuhalten, so das BMWK.

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