Herrsching | 18. September 2023 |

Reaktionen zum Gebäudeenergiegesetz

Es existieren zahlreiche Wünsche zur Nachbesserung beim neuen Gebäudeenergiegesetz von Energieverbänden und Klimaschützern. Die DUH will klagen.

Am 8. September wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet. Ende September muss es noch den Bundesrat passieren. Neben der Erleichterung, dass es nach vielen Änderungen endlich vorliegt, gibt es bereits Forderungen an seine Verbesserung. Laut Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums fällt der erwartete Klimaschutzeffekt des jetzt verabschiedeten GEG um 25 Prozent geringer aus als nach dem ursprünglichen Entwurf.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Energieverband BDEW, begrüßte das Gesetz: Es sei gut, dass das GEG nach zähen Verhandlungen endlich beschlossen worden sei und so der Fokus auf die praktische Umsetzung der Wärmewende gelegt werden könne. „Der Weg, den das GEG seit dem ersten bekannt gewordenen Gesetzentwurf zurückgelegt hat, war lang, aber er hat sich auch gelohnt. Im Laufe des Verfahrens wurden zahlreiche Verbesserungen in das Gesetz aufgenommen. Die vorliegenden Regelungen, sind ein solides Fundament, um die Wärmewende anzustoßen, es bleibt aber Verbesserungsbedarf.“

Für den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, dass es zu viele kleinteilige Regeln gäbe, die wenig praxistauglich seien. Gut sei die bessere Verzahnung mit dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz, das nun aber schnell folgen muss. Die Erfüllungsfristen, Ziele und Zwischenziele seien realistischer als im ersten Entwurf des Gesetzes, lobte Liebing. Rechtliche Hürden bestünden noch für mögliche Wasserstoffnetzausbaugebiete und Investitionen in den Umbau der Gasverteilnetze. „Auch die finanziellen Bedingungen für Hauseigentümer und Infrastrukturbetreiber, müssen noch dringend geklärt werden, um wirklich Planungssicherheit zu bekommen“, forderte der VKU-Vertreter.

Förderung muss folgen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt den überfälligen Fortschritt für die Wärmewende, sieht aber dringenden Handlungsbedarf bei den Förderbedingungen für den Heizungstausch. „Eine auskömmliche und attraktive Ausgestaltung der Förderkulisse ist notwendig, um erneuerbare Wärmelösungen schnell und umfassend anzureizen und soziale Schieflagen zu vermeiden“, appellierte BEE-Präsidentin Simone Peter. Eine kluge, transparente und vor allem ambitionierte Förderkulisse für den Heizungstausch könnte dann die Trendumkehr bei der Wärmewende einleiten. „Dies ist bitter notwendig angesichts fortlaufender Zielverfehlungen bei den Klimazielen und der fossilen Kosten- und Versorgungskrise des letzten Jahres“, so Peter.

Faktisch widerspreche die geplante Halbierung der maximal förderfähigen Kosten von 60.000 auf 30.000 Euro der politischen Ankündigung, die Kosten des Heizungsaustauschs um bis zu 70 Prozent zu übernehmen. Stattdessen sollten die förderfähigen Kosten auf 45.000 Euro angehoben und im Falle von Hybridheizungsanlagen mit erneuerbaren Energien bei 60.000 Euro beibehalten werden, forderte sie.

Nicht genug Klimaschutzeffekt

Das Forum Ökologische Soziale Marktwirtschaft (FÖS) begrüßte das Gesetz als wichtige erste Etappe auf dem Weg zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Es brauche jedoch zusätzlich einen stetig und deutlich ansteigenden CO2-Preis als Kostensignal für alle Immobilienbesitzer und Kommunen. Die milliardenschweren Förderprogramme sollten einkommensbezogen gestaffelt und nach Emissionseinsparungen doppelte so wirksam werden, meint das FÖS.

Die Klimaschutzorganisation German Zero nennt das GEG einen „Rückschritt zur bestehenden Gesetzeslage“. Der Referent für den Gebäude- und Wärmesektor, Kristian Prewitz, sieht zu viele Hintertüren zum Weiterbetrieb fossiler Heizungen. „Erneut wird damit die Verantwortung, mehr klimaschutzwirksame Maßnahmen zu ergreifen, vorerst auf die Bevölkerung abgewälzt und ein Klima der Unsicherheit geschaffen“, so Prewitz. Die GEG-Novelle genüge nicht, um die Klimaschutzziele zu erreichen und müsse nachgebessert werden.

Auch Nicolas Deutsch, Director im Bereich Energy bei PWC forderte: „Das Handwerk muss beispielsweise parallel ab 2024 die jährliche Ausbaukapazität von Wärmepumpen verdoppeln, auf mindestens 500.000 Installationen“. Haushalte sollten ihre Öl- und Gasheizungen spätestens nach zwanzig Jahren austauschen, damit ab 2045 keine fossilen Heizungen mehr in Betrieb sind. Zur Klimaneutralität müsse zudem ab 2035 sämtlicher Strom aus erneuerbaren Quellen stammen und ab 2040 die gesamte zentral erzeugte Wärme, erinnerte Deutsch.

Deutsche Umwelthilfe will gegen das GEG klagen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verurteilt das verabschiedete Gebäudeenergiegesetz als klimapolitisches Versagen der Bundesregierung. Mit dem Beschluss begehe die Ampel-Fraktionen Rechtsbruch, denn die Klimaziele seien mit den im Gesetz verankerten Maßnahmen endgültig nicht erreichbar. "Jetzt bleibt uns nur noch der Rechtsweg, um Klima und Menschen zu schützen. Unsere Klagen zur Erreichung der Klimaziele werden noch in diesem Winter verhandelt", so die DUH.

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