Herrsching | 16. Oktober 2023 |

Kommunale Wärmeplanung - Regierungsentwurf in der Kritik

Die erste Lesung zum Wärmeplanungsgesetz fand im Deutschen Bundestag statt. Im Fokus der Verbände-Forderungen stehen unter anderem bessere Rahmenbedingungen für Biomassenutzung.

Der Bundestag hat am 13. Oktober erstmals über einen Gesetzesentwurf zur Wärmeplanung beraten. Dieses soll das bereits beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergänzen. Kritik kam indes nicht nur von verschiedenen Verbänden.

So kritisierte etwa Abgeordneter Michael Kießling von der CSU, die Koalition aus SPD, Grünen und FDP mache den zweiten vor dem ersten Schritt. Dies sei ein grundsätzlicher Konstruktionsfehler und schaffe kein Vertrauen in die Politik. Die Fristen zur Vorlage einer Wärmeplanung seien außerdem zu knapp bemessen. Der FDP-Politiker Daniel Föst nannte die Wärmeplanung „extrem wichtig“. Der Gesetzentwurf sei schon gut, aber noch nicht perfekt. Mit Blick auf Biomasse und die nun folgenden Beratungen im Parlament sagte er, es brauche dringend mehr Technologieoffenheit.

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte im Bundestag, mit dem Gesetz solle eine Wärmeplanung in Kommunen systematisch und verbindlich umgesetzt werden. Sie machte deutlich, dies sei ein zentraler Baustein bei der Umstellung der Wärmeversorgung, also einem schrittweisen Abschied von fossilen Energien wie Gas und Öl. Der Ausbau der Wärmenetze solle jetzt vorangebracht werden.

Der Gesetzentwurf für die Wärmeplanung soll zur Grundlage für klimafreundliches Heizen werden. Konkret ist vorgesehen, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. In den Plänen soll angegeben werden, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist oder wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll.

Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag der 1. Januar 2026, für alle anderen Kommunen der 30. Juni 2028. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen. Außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können.

Das Gesetz appelliere an die staatlichen Stellen, den Ausbau und die Dekarbonisierung als ein Ziel von überragender gesamtvolkswirtschaftlicher Bedeutung anzunehmen und in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen, schreibt die Bundesregierung. Zudem soll es erstmals eine rechtlich verbindliche Verpflichtung für die Betreiber von bestehenden Wärmenetzen geben, diese Netze bis zum Jahr 2030 mindestens zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. Ab dem Jahr 2045 müssen in Übereinstimmungen mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.

Verbände: keine Erneuerbaren-Quelle ausschließen

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßte es, dass der Bund das Wärmeplanungsgesetz noch in diesem Jahr verabschieden will. Die geplanten Regelungen müssten jetzt so ausgestaltet werden, dass alle erneuerbaren Wärmetechnologien die Dekarbonisierung des Wärmesektors zügig voranbringen können. Hier dürfe auf keine erneuerbare Quelle verzichtet werden, so der BEE in seiner Stellungnahme. Aus diesem Grund spricht sich der Verband dafür aus, den Biomassedeckel zu streichen. Auch dürfe grünes Methan nicht gegenüber Wasserstoff benachteiligt werden.

Die Biogasverbände halten von dem Biomassedeckel ebenfalls nichts. Ein solcher sei unsinnig und ignoriere die lokal unterschiedlichen Gegebenheiten. Sie befürchten dadurch unnötige Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Wärmnetzausbau. Es steht für die Verbände außer Frage, dass Biomasse dort für die Wärmeerzeugung genutzt werden sollte, wo sie anfällt. Aber strikte Vorgaben, bis zu welcher Leitungslänge Bioenergie eingesetzt werden darf, machen wenig Sinn.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert ebenfalls Nachbesserungen am geplanten Gesetz. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte, der Ausbau der Wärmenetze solle mit 3 Milliarden Euro bis 2035 finanziert werden. Das wäre eine deutlich höhere Förderung als bisher geplant. „Wer klare Ausbauziele hat, sollte
nicht am falschen Ende sparen“, so Liebing.

Dem VKU sind zudem die Vorschriften zu restriktiv − etwa die Vorgaben für die Nutzung von unvermeidbarer Abwärme aus der thermischen Abfallverwertung sowie Biomasseanteile in Wärmenetzen. Klär- und Deponiegas sowie Klärschlamm werden laut VKU wiederum gar nicht anerkannt. „Hier sollten die Abgeordneten dafür sorgen, dass unser Land kein Potenzial der kommunalen Abfall- und Abwasserentsorgung für die klimaneutrale Wärmeversorgung ungenutzt liegen lässt“, so der Stadtwerke-Verbund.

Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen befasst sich am 16. Oktober mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“.

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