Rastatt | 21. November 2023 |

Bis zu 80% Förderung bei der Energieberatung möglich

Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) für Wohngebäude werden von der BAFA mit bis zu 80% gefördert – und bewirken bei einer Gebäudesanierung höhere Förder-Quoten.

Eine umfassende Energieberatung kostet Geld und daher scheuen sich viele Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer davor. Bei einer gut ausgeführten Energieberatung lohnt sich diese Investition, da die Eigentümer ein auf das jeweilige Gebäude angepasstes Sanierungskonzept erhalten. Dieses kann dann die Basis eines energetischen Sanierungs-Konzeptes darstellen.

Um die finanzielle Hemmschwelle möglichst gering zu halten, bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine großzügige Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent oder maximal 1.300 Euro für ein Einfamilienhaus an.

Neue Förderung der energieberatenden Sanierungs-Begleitung

Eine unabhängige und qualifizierte Experten-Energieberatung wird von vielen Hauseigentümern sehr geschätzt. Dadurch wird eine erfolgreiche Sanierungsmaßnahme, welche tatsächlich zu den gewünschten Einsparungen führt, wahrscheinlicher.

Daher unterstützt auch das BAFA die Beratungsleistungen der Fachexpertinnen bzw. Fachexperten im Rahmen einer energetischen Sanierungsbemühungen für Wohngebäude. Durch eine solche Beratung wird ein individuelles Sanierungskonzept erstellt sowie ein Maßnahmenplan mit Zeitrahmen entwickelt. Dies ist besonders sinnvoll bei Renovierungsarbeiten, um diese detailliert planen zu können.

Der Zuschuss für eine energieberatende Begleitung liegt in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA bei 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Die maximale Fördersumme wird jedoch je Ein- bzw. Zweifamilienhaus auf 1.300 Euro oder bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 1.700 Euro je Wohngebäude beschränkt.

Normalerweise müssen die Gebäudeeigentümer in Vorleistung gehen. Jedoch existiert für Hauseigentümer auch die Möglichkeit, den Förderanteil direkt zwischen Energieeffizienz-Experten und dem BAFA abrechnen zu lassen.
In diesem Fall wird zwischen Energieexperten und Hausbesitzer vereinbart, lediglich den Eigenanteil des Honorars zu bezahlen und nicht die gesamte Rechnungssumme. In einem solchen Fall würde das BAFA den Zuschuss direkt an die Energieberaterin oder den Energieberater ausbezahlen.
Hierfür existiert natürlich ein spezielles Zusatzformular („Ermächtigung“), welches ausgefüllt und eingereicht werden muss.
Mit einer zusätzlichen Vollmacht kann dem Energieexperten vom Gebäudeeigentümer auch ermöglicht werden, sich um den gesamten Antragsprozess zu kümmern. Ggf. fallen hierfür (zusätzliche) Kosten an.

 

Fördervoraussetzungen

Um einen Zuschuss des BAFA für eine energieberatende Begleitung beantragen zu können, müssen Hauseigentümer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Neben der Tatsache, dass die Förderung ausschließlich für Häuser innerhalb Deutschlands gilt, spielt das Gebäudealter eine wichtige Rolle. Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss mindestens 10 Jahre in der Vergangenheit liegen.

Die überwiegende Fläche des Gebäudes - also mindestens 50% - muss Wohnnutzung aufweisen. Falls dies heute nicht mehr der Fall sein sollte, so muss zumindest das Haus ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.

Fast nicht mehr erwähnenswert erscheint die Tatsache, dass der beauftragte Energieberater bzw. die beauftragte Energieberaterin in der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme gelistet sein muss.

 

Wie läuft eine Energieberatung ab?

Nachdem die Bausubstanz und die Haustechnik aufgenommen und der aktuelle Zustand dokumentiert wurde, werden die Heizkosten analysiert.

Anschließend erstellt der Energiberater bzw. die Energieberaterin einen Bericht in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser gibt einen übersichtlichen Einblick in die Ausgangssituation des Wohngebäudes sowie grundsätzliche Empfehlungen zu möglichen Maßnahmen.

Übrigens:
Bei Umsetzung der im individuellen Sanierungsfahrplan genannten Empfehlungen können Eigentümer zusätzlich einen Bonus in Höhe von 5 Prozent bei einer Förderung von Einzelmaßnahmen für Gebäudesanierungen erhalten.

 

Wie läuft eine Antragsstellung ab?

  1. Stellen Sie vor Beginn der Beratung online einen Antrag beim BAFA.
  2. Das BAFA wird Ihnen daraufhin eine sogenannte Zuwendungsbescheinigung ausstellen. Ab diesem Zeitpunkt haben Eigentümer neun Monate Zeit, um die Energieberatung durchzuführen.
  3. Nachdem der Antrag gestellt wurde, können Sie den Energieberater bzw. die Energieberaterin ihrer Wahl beauftragen. Gefördert werden nur solche Beratungen, bei denen im Ergebnis ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird (iSFP).
  4. Nach Abschluss der Beratung erhalten Hausbesitzer eine Rechnung über das volle Honorar des Energieberaters. Sollten Sie mit dem Energieberater vereinbart haben, das Sie nur den Eigenanteil an ihn zahlen und der Energieberater die Förderung direkt mit der BAFA abrechnet, dann ist dies möglich. In diesem Fall muss aber vorab das Förderformular „Ermächtigung“ beim BAFA eingereicht werden.
  5. Reichen Sie anschließend die notwendigen Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein und füllen Sie hierfür das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig aus.
  6. Nach erfolgreicher Prüfung: Auszahlung des Zuschuss an Sie bzw. nach Sonderantrag direkt an die Energie-Expertin bzw. den Energie-Experten durch das BAFA.
Ab Januar 2024 online: die Informationsseite zur Wärmewende auf waermewende.coach
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Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

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