Rastatt | 22. März 2024 |

Welche Vorgaben enthält das Gebäudeenergiegesetz zur Gebäudeautomation?

Eine effizienzverbessernde Gebäudeautomation stellt ein Kernelement der Energiewende dar. Nun legt neue Gebäudeenergiegesetz Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation fest. Hierzu gehört auch eine Nachrüstpflicht.

Gebäude benötigen in Deutschland rund 36 % des gesamten Endenergiebedarfs. Daher stellt die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ein zentraler Aspekt der Energiewende dar.

Die Gebäudeautomation ermöglicht es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und gleichzeitig den Komfort und die Sicherheit für die Nutzer zu erhöhen. Ein intelligentes Gebäude ist eine Immobilie, die mit Hilfe automatisierter Prozesse wie Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung, Sicherheit und andere Umweltsysteme als Reaktion auf die Belegung des Gebäudes oder äußere Bedingungen steuert. Es reagiert auf sich verändernde Gegebenheiten, und zwar autonom und im Interesse des Benutzers.

So passt eine intelligente Heizungssteuerung die Raumtemperatur an individuelle Bedürfnisse an. Sie lernt die Alltagsabläufe und persönliche Heizverhalten der Nutzer kennen und reagiert entsprechend darauf. Intelligente Regelungen und Steuerungen moderner Heizzentralen können helfen, den Energiebedarf zu senken und dadurch eine höhere Effizienz zu erreichen.

Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden fest. Hierzu gehören für bestehende Gebäude auch Nachrüst-Pflichten. Aber was bedeuten diese Vorschriften konkret und wie können diese umgesetzt werden?

Das neu konzipierte Intensivseminar „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz an die Gebäudeautomation“ vermittelt eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen und beschäftigt sich mit den konkreten Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes. Es werden die Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Außerdem werden Tipps und Vorlagen zur Umsetzung in der Praxis gegeben.

Aufbauseminar „Gebäudeautomation im GEG“

Fast 200 Fachleute haben in den letzten Monaten die Online-Seminarreihe zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) besucht.
Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten im Rahmen des GEG-Seminars auch Fragen zur Gebäudeautomation und den im Gebäudeenergiegesetz hinterlegten Regeln und Pflichten.

Daher haben sich BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum entschlossen, ein Aufbauseminar „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz an die Gebäudeautomation“ anzubieten.
Dieses Halbtages-Online-Seminar mit kurzem Online-Vorseminar wird am 03. Juni 2024 von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr sowie am 02. Oktober 2024 von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr angeboten.

Neue Veranstaltungsreihe "Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an die Gebäudeautomation"
Neue Veranstaltungsreihe "Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an die Gebäudeautomation"

BHKW-Infozentrum

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2024 wird dann die aktualisierte Version der „BHKW-Kenndaten 2024“ zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie bei LinkedIn.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot über BHKW- und Energie-Themen mit rund 50 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen. Seit einiger Zeit ist neben der Möglichkeit an viele Veranstaltungsreihen auch online teilzunehmen der Themenbereich „Rhetorik“ hinzugekommen.

Infolinks

Kontakt

BHKW-Infozentrum
Rauentaler Str. 22/1
76437 Rastatt

Allg. Telefonnummer: +49 (0) 7222-968 673 0
Faxnummer: +49 (0) 7222-968 673 19

E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Website: https://www.bhkw-infozentrum.de

Redakteur, Geschäftsführer
Markus Gailfuss

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