Herrsching | 29. Mai 2024 |

Green Deal – kurz vor Europawahl noch beschlossen

Ministerrat der EU hat noch zwei wichtige Teile des europäischen Klimapaktes endgültig verabschiedet: die Methan-Verordnung und das Netto-Null-Industrie-Gesetz (NZIA). Beide treten unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft.

Das Europäische Parlament hatte die Texte auf seiner letzten Tagung im April verabschiedet. Das NZIA soll den Weg zu einer europäischen Industriepolitik freimachen, die Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz miteinander vereinbart. Es soll die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung und Entwicklung klimafreundlicher Technologien verbessern und gilt als Antwort der EU auf großzügige Förderprogramme, die Peking und Washington mit dem gleichen Ziel aufgelegt haben.

Die europäische Industrie soll in den nächsten Jahren vollständige Wertschöpfungsketten einschließlich der notwendigen Arbeitskräfte für die wichtigsten Technologien aufbauen, die für die Dekarbonisierung benötigt werden. Bis 2030 sollen europäische Unternehmen mindestens 40 Prozent des Bedarfs an Solarzellen, Wärmepumpen oder Elektrolyseuren in der EU decken. Bis 2040 sollen die Europäer mindestens 15 Prozent des Weltmarktes für grüne Technologien bedienen.

Beschleunigte Genehmigungsverfahren

Für die Einlagerung von Kohlendioxid (CCS) soll bis 2030 eine Kapazität von jährlich 50 Millionen Tonnen zur Verfügung stehen. Zu den strategischen und klimafreundlichen Technologien gehören nach dem NZIA auch Nuklearanlagen in den Ländern, die diese Technik nutzen. Die Richtlinie legt Kriterien für „strategische Projekte“ fest, die für den industriellen Erfolg der Schlüsseltechnologien von besonderer Bedeutung sind.

Ziel des NZIA ist es, die Investitionsbedingungen für grüne Technologien durchgreifend zu verbessern, insbesondere durch eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Innovative Produkte sollen unter vereinfachten Bedingungen entwickelt, getestet und vermarktet werden können, nicht zuletzt im Rahmen öffentlicher Aufträge.

Zusätzliche Erleichterungen bei der Genehmigung können die Mitgliedsstaaten in Vorranggebieten („net-zero industry valleys“) gewähren, die sie selber ausweisen dürfen. Dort sollen Unternehmen bestimmter Wertschöpfungsketten gezielt angesiedelt und gefördert werden, damit sogenannte Cluster für grüne Technologien entstehen, die für Investoren besonders interessant sind. Davon erhofft man sich in Brüssel auch die Reindustrialisierung bestimmter Regionen.

Systematische Untersuchung auf Methan-Lecks

Mit der Methan-Verordnung sollen die Methan-Emissionen vor allem in der Öl- und Gaswirtschaft gesenkt werden. Die Unternehmen dieser Branchen müssen ihre Anlagen in Zukunft systematisch auf Leckagen untersuchen und diese beseitigen. Ein erstes Programm zur Reparatur von Pipelines und anderen Einrichtungen muss jedes Unternehmen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung vorlegen.

Die Unternehmen müssen präventive Maßnahmen gegen das Entweichen von Methan ergreifen, sie müssen regelmäßig über Methan-Leckagen berichten und diese Berichte von unabhängigen Experten prüfen lassen. Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zu überprüfen.
Undichte Stellen müssen möglichst sofort und spätestens fünf Jahre, nachdem sie entdeckt wurden, beseitigt werden. Spätestens 2027 darf kein Methan mehr abgefackelt oder in die Atmosphäre entlassen werden. Die EU-Staaten werden verpflichtet, stillgelegte Förderstellen zu erfassen und Pläne zur Senkung der dort stattfindenden Emissionen zu erarbeiten.

Importeure müssen spätestens ab 2027 nachweisen, wieviel Methan bei der Förderung und dem Transport ihrer Ware freigesetzt wird. Die Kommission soll für importiertes Öl, Gas oder Kohle „Methan-Intensitäts-Klassen“ festlegen, als Anreiz für die Reduzierung der Methanemissionen.

Die Mitgliedsstaaten müssen außerdem die Methanemissionen aus dem Bergbau erfassen, einschließlich aller in den letzten 70 Jahren stillgelegten Gruben.
Beide Verordnungen treten nach der Veröffentlichung im Anzeiger der EU unmittelbar in Kraft.

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