Frage 6

Muss ich Stromsteuer für den BHKW-Strom bezahlen?

Soweit der Strom aus einer eigenen BHKW-Anlage stammt, muß für den selbst verbrauchten Strom aus dieser Anlage keine Stromsteuer bezahlt werden. Sobald der Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird, entfällt diese Befreiung. Bezieher von KWK-Strom aus dem öffentlichen Netz müssen die Stromsteuer entrichten.

Weitere Informationen: Auswirkungen der Ökosteuer auf die Kraft-Wärme-Kopplung


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