KWK-Gesetz 2012 – Optimale Marktanreize durch Modifizierung der KWK-Leistungsklassen

Das derzeit gültige KWK-Gesetz sieht für die Festlegung des KWK-Zuschlags drei Leistungsklassen vor.

KWK-Leistung KWK-Zuschlag
bis 50 kW 5,11 Cent/kWh
größer 50 kW – 2.000 kW 2,1 Cent/kWh
größer 2.000 kW 1,5 Cent/kWh0

Nach Meinung des BHKW-Infozentrums ist diese Klassifizierung wenig zielführend, da insbesondere im Bereich der Mikro-KWK-Anlagen bis 3 kW die Vergütungen bei weitem nicht ausreichen und im Leistungssegment über 50 kW die Absenkung der Vergütung von 5,11 Cent auf 2,1 Cent zu deutlich ausfällt. Daher wird vom BHKW-Infozentrum vorgeschlagen, zwei weitere Leistungsklassen einzuführen und die Leistungsklasse „bis 2.000 kW“ auf Anlagengrößen bis 5.000 kW zu erweitern.

KWK-Leistung KWK-Zuschlag
bis 2 kW 10 Cent/kWh
größer 2 KW bis 50 kW 5,1 Cent/kWh
größer 50 kW bis 500 kW 2,8 Cent/kWh
größer 500 kW bis 5.000 kW 2,1 Cent/kWh
größer 5.000 kW 1,8 Cent/kWh

Keine ausreichenden Anreize für Mikro-KWK-Anlagen

Eine Mikro-KWK-Anlage mit 1 kW Leistung erhält derzeit bei 3.000 Betriebsstunden pro Jahr gerade einmal eine Förderung in Höhe von rund 150,- Euro pro Jahr. Dementsprechend gering fallen auch die daraus resultierenden Anreize für den Erwerb einer solchen hocheffizienten Mikro-KWK-Anlage aus. Diese sind nahezu nicht vorhanden.

Das BHKW-Infozentrum schlägt daher die Einführung einer zusätzlichen Leistungsklasse für Anlagen bis 2 kW elektrischer Leistung im System des KWK-Gesetzes vor. Diese sollten einen KWK-Zuschlag in Höhe von 10 Cent/kWh erhalten. Die Fördersumme würde sich dadurch für eine Mikro-KWK-Anlage auf rund 300 Euro pro Jahr verdoppeln, was für eine ausreichende Förderung nicht ausreicht, aber ein klares Signal des politischen Willens zum Ausbau der Mikro-KWK-Anlagen setzt. Darüber hinaus bedarf es für die kleineren KWK-Anlagen eines Investitionsförderprogramms.

Die Investitionszuschüsse für Mikro-KWK-Anlagen, die sehr unregelmäßig durch das sogenannte Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm gewährt werden, könnten nach Meinung des BHKW-Infozentrums sinnvoller über das KWK-Gesetz realisiert werden. Vom BHKW-Infozentrum wird dabei eine einfache und praxisorientierte Regelung präferiert, die einen Investitionszuschuss in Höhe von 3.000,- Euro für das erste kW und 2.000 Euro für das zweite kW vorsieht. Demnach würden nach der Inbetriebnahme der KWK-Anlage die nachfolgend aufgeführten Mini-KWK-Förderungen durch den Netzbetreiber ausbezahlt:

Leistungsklasse Gesamtsumme der einmaligen
investiven Förderung
1 kW 3.000,- Euro
2 kW bis 20 kW 5.000,- Euro

Der große Vorteil einer solchen Regelung würde insbesondere darin bestehen, dass eine nachhaltige und verlässliche Förderung der Mini-KWK im Rahmen des KWK-Gesetzes erfolgen würde. Die jährlichen Diskussionen um die Bereitstellung von Haushaltsmittel für das Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm behindern den Mini-KWK-Markt eher als das dieses Förderprogramm in seiner jetzigen Ausgestaltung förderlich wäre.

Da Mikro-KWK-Anlagen vorrangig in Privathaushalten eingebaut werden, wird eine hohe Akzeptanz einer investiven Mini-KWK-Finanzierung über die KWK-Umlage erwartet. Eine Erschließung des KWK-Potenzials im Wohnungsbereich erfordert darüber hinaus aber die Verbesserung der Erlöse aus der Einspeisung von KWK-Strom in das öffentliche Netz, wie es vom BHKW-Infozentrum in dem Bericht „KWK-Gesetz 2012 – Neue Potenziale erschließen“ dargelegt wurde. Eine marktorientierte Stromvergütung in Höhe von rund 5 Cent/kWh reicht hierfür nicht aus.

Stärkere Förderung mittlerer Anlagenleistung

Problematisch erscheint die starke Absenkung der Förderhöhe für KWK-Anlagen mit einer Leistung, die über 50 kW hinaus geht. Während eine BHKW-Anlage mit 50 kW einen KWK-Zuschlag in Höhe von 5,11 Cent/kWh erhält, sieht die nächst höhere Leistungsklasse gerade einmal eine Zuschlagszahlung in Höhe von 2,1 Cent/kWh vor, was einer Absenkung von rund 60% entspricht.

Daher schlägt das BHKW-Infozentrum das Einziehen einer zusätzlichen Leistungsklasse von 50-500 kW vor. Die Vergütungshöhe für die Zuschlagszahlungen dieser neu geschaffenen Leistungsklasse sollte zwischen 2,5 Cent/KWh und 3,5 Cent/kWh betragen. Konkret vorgeschlagen werden 2,8 Cent/kWh.

KWK-Leistung KWK-Zuschlag
bis 2 kW 10 Cent/kWh
größer 2 KW bis 50 kW 5,1 Cent/kWh
größer 50 kW bis 500 kW 2,8 Cent/kWh
größer 500 kW bis 5.000 kW 2,1 Cent/kWh
größer 5.000 kW 1,8 Cent/kWh

Außerdem könnte durch Erweiterung der Leistungsklasse über 500 KW bis zu einer KWK-Anlagengröße von 5.000 kW statt 2.000 kW eine weitere Stärkung dezentraler KWK-Anlagen im mittelgroßen Leistungssegment erfolgen. Die Auswirkungen der neuen Förderklassen werden im Folgenden erläutert.

Fazit

Die nachfolgende Tabelle vergleicht die spezifischen Fördersätze der bisherigen Regelung des KWK-Gesetzes 2009 mit dem Referentenentwurf zum KWK-Gesetz 2012 vom 30.11.2011 sowie den Vorschlägen zum KWK-G 2012 des BHKW-Infozentrums.

Leistung in kW spezifischer KWK-Zuschlag in Cent/kWh
KWKG 2009 KWKG 2012
Referentenentwurf
vom 30.11.2011
KWKG 2012
gemäß dem Vorschlag
des BHKW-Infozentrums
1 5,11 5,11 10,00
2 5,11 5,11 10,00
5 5,11 5,11 7,06
10 5,11 5,11 6,08
20 5,11 5,11 5,59
50 5,11 5,11 5,30
100 3,61 3,61 4,05
250 2,70 2,70 3,30
500 2,40 2,40 3,05
1.000 2,25 2,25 2,57
2.000 2,18 2,18 2,34
2.500 2,04 2,10 2,29
5.000 1,77 1,95 2,19
10.000 1,64 1,88 2,00
20.000 1,57 1,84 1,90
50.000 1,53 1,82 1,84
100.000 1,51 1,81 1,82

Deutlich sichtbar wird hierbei, dass durch den Einzug der beiden neuen Leistungsklassen eine Vergleichmäßigung der spezifischen Vergütungssätze realisiert wird, ohne dass es in höheren KWK-Leistungen der jeweiligen Leistungsklassen – wie zum Beispiel 50 KW oder 500 KW – zu Mitnahmeeffekten bzw. Überförderungen kommt. Durch diese optimierte Förder-Struktur wäre eine zielführendere Förderung möglich, als durch eine pauschale Anhebung der Vergütungssätze über alle Leistungsklassen um zum Beispiel 0,5 Cent/kWh.

Die genaue Ausgestaltung der Vergütungshöhen in den verschiedenen Leistungsklassen obliegt der Politik. Der Vorschlag des BHKW-Infozentrums verdeutlicht aber, dass eine strukturelle Optimierung der Vergütungsklassen – unabhängig von der Diskussion über die Vergütungshöhen – sinnvoll ist.
Darüber hinaus sei auf die Anmerkungen des BHKW-Infozentrums zur Vermeidung des Förderbruchs bei 50 kW durch Einführung des „50 kW-Blocks“ hingewiesen.

 

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