Das derzeit gültige KWK-Gesetz sieht für die Festlegung des KWK-Zuschlags drei Leistungsklassen vor.
KWK-Leistung | KWK-Zuschlag |
bis 50 kW | 5,11 Cent/kWh |
größer 50 kW – 2.000 kW | 2,1 Cent/kWh |
größer 2.000 kW | 1,5 Cent/kWh0 |
Nach Meinung des BHKW-Infozentrums ist diese Klassifizierung wenig zielführend, da insbesondere im Bereich der Mikro-KWK-Anlagen bis 3 kW die Vergütungen bei weitem nicht ausreichen und im Leistungssegment über 50 kW die Absenkung der Vergütung von 5,11 Cent auf 2,1 Cent zu deutlich ausfällt. Daher wird vom BHKW-Infozentrum vorgeschlagen, zwei weitere Leistungsklassen einzuführen und die Leistungsklasse „bis 2.000 kW“ auf Anlagengrößen bis 5.000 kW zu erweitern.
KWK-Leistung | KWK-Zuschlag |
bis 2 kW | 10 Cent/kWh |
größer 2 KW bis 50 kW | 5,1 Cent/kWh |
größer 50 kW bis 500 kW | 2,8 Cent/kWh |
größer 500 kW bis 5.000 kW | 2,1 Cent/kWh |
größer 5.000 kW | 1,8 Cent/kWh |
Keine ausreichenden Anreize für Mikro-KWK-Anlagen
Eine Mikro-KWK-Anlage mit 1 kW Leistung erhält derzeit bei 3.000 Betriebsstunden pro Jahr gerade einmal eine Förderung in Höhe von rund 150,- Euro pro Jahr. Dementsprechend gering fallen auch die daraus resultierenden Anreize für den Erwerb einer solchen hocheffizienten Mikro-KWK-Anlage aus. Diese sind nahezu nicht vorhanden.
Das BHKW-Infozentrum schlägt daher die Einführung einer zusätzlichen Leistungsklasse für Anlagen bis 2 kW elektrischer Leistung im System des KWK-Gesetzes vor. Diese sollten einen KWK-Zuschlag in Höhe von 10 Cent/kWh erhalten. Die Fördersumme würde sich dadurch für eine Mikro-KWK-Anlage auf rund 300 Euro pro Jahr verdoppeln, was für eine ausreichende Förderung nicht ausreicht, aber ein klares Signal des politischen Willens zum Ausbau der Mikro-KWK-Anlagen setzt. Darüber hinaus bedarf es für die kleineren KWK-Anlagen eines Investitionsförderprogramms.
Die Investitionszuschüsse für Mikro-KWK-Anlagen, die sehr unregelmäßig durch das sogenannte Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm gewährt werden, könnten nach Meinung des BHKW-Infozentrums sinnvoller über das KWK-Gesetz realisiert werden. Vom BHKW-Infozentrum wird dabei eine einfache und praxisorientierte Regelung präferiert, die einen Investitionszuschuss in Höhe von 3.000,- Euro für das erste kW und 2.000 Euro für das zweite kW vorsieht. Demnach würden nach der Inbetriebnahme der KWK-Anlage die nachfolgend aufgeführten Mini-KWK-Förderungen durch den Netzbetreiber ausbezahlt:
Leistungsklasse | Gesamtsumme der einmaligen investiven Förderung |
1 kW | 3.000,- Euro |
2 kW bis 20 kW | 5.000,- Euro |
Der große Vorteil einer solchen Regelung würde insbesondere darin bestehen, dass eine nachhaltige und verlässliche Förderung der Mini-KWK im Rahmen des KWK-Gesetzes erfolgen würde. Die jährlichen Diskussionen um die Bereitstellung von Haushaltsmittel für das Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm behindern den Mini-KWK-Markt eher als das dieses Förderprogramm in seiner jetzigen Ausgestaltung förderlich wäre.
Da Mikro-KWK-Anlagen vorrangig in Privathaushalten eingebaut werden, wird eine hohe Akzeptanz einer investiven Mini-KWK-Finanzierung über die KWK-Umlage erwartet. Eine Erschließung des KWK-Potenzials im Wohnungsbereich erfordert darüber hinaus aber die Verbesserung der Erlöse aus der Einspeisung von KWK-Strom in das öffentliche Netz, wie es vom BHKW-Infozentrum in dem Bericht „KWK-Gesetz 2012 – Neue Potenziale erschließen“ dargelegt wurde. Eine marktorientierte Stromvergütung in Höhe von rund 5 Cent/kWh reicht hierfür nicht aus.
Stärkere Förderung mittlerer Anlagenleistung
Problematisch erscheint die starke Absenkung der Förderhöhe für KWK-Anlagen mit einer Leistung, die über 50 kW hinaus geht. Während eine BHKW-Anlage mit 50 kW einen KWK-Zuschlag in Höhe von 5,11 Cent/kWh erhält, sieht die nächst höhere Leistungsklasse gerade einmal eine Zuschlagszahlung in Höhe von 2,1 Cent/kWh vor, was einer Absenkung von rund 60% entspricht.
Daher schlägt das BHKW-Infozentrum das Einziehen einer zusätzlichen Leistungsklasse von 50-500 kW vor. Die Vergütungshöhe für die Zuschlagszahlungen dieser neu geschaffenen Leistungsklasse sollte zwischen 2,5 Cent/KWh und 3,5 Cent/kWh betragen. Konkret vorgeschlagen werden 2,8 Cent/kWh.
KWK-Leistung | KWK-Zuschlag |
bis 2 kW | 10 Cent/kWh |
größer 2 KW bis 50 kW | 5,1 Cent/kWh |
größer 50 kW bis 500 kW | 2,8 Cent/kWh |
größer 500 kW bis 5.000 kW | 2,1 Cent/kWh |
größer 5.000 kW | 1,8 Cent/kWh |
Außerdem könnte durch Erweiterung der Leistungsklasse über 500 KW bis zu einer KWK-Anlagengröße von 5.000 kW statt 2.000 kW eine weitere Stärkung dezentraler KWK-Anlagen im mittelgroßen Leistungssegment erfolgen. Die Auswirkungen der neuen Förderklassen werden im Folgenden erläutert.
Fazit
Die nachfolgende Tabelle vergleicht die spezifischen Fördersätze der bisherigen Regelung des KWK-Gesetzes 2009 mit dem Referentenentwurf zum KWK-Gesetz 2012 vom 30.11.2011 sowie den Vorschlägen zum KWK-G 2012 des BHKW-Infozentrums.
Leistung in kW | spezifischer KWK-Zuschlag in Cent/kWh | ||
KWKG 2009 | KWKG 2012 Referentenentwurf vom 30.11.2011 |
KWKG 2012 gemäß dem Vorschlag des BHKW-Infozentrums |
|
1 | 5,11 | 5,11 | 10,00 |
2 | 5,11 | 5,11 | 10,00 |
5 | 5,11 | 5,11 | 7,06 |
10 | 5,11 | 5,11 | 6,08 |
20 | 5,11 | 5,11 | 5,59 |
50 | 5,11 | 5,11 | 5,30 |
100 | 3,61 | 3,61 | 4,05 |
250 | 2,70 | 2,70 | 3,30 |
500 | 2,40 | 2,40 | 3,05 |
1.000 | 2,25 | 2,25 | 2,57 |
2.000 | 2,18 | 2,18 | 2,34 |
2.500 | 2,04 | 2,10 | 2,29 |
5.000 | 1,77 | 1,95 | 2,19 |
10.000 | 1,64 | 1,88 | 2,00 |
20.000 | 1,57 | 1,84 | 1,90 |
50.000 | 1,53 | 1,82 | 1,84 |
100.000 | 1,51 | 1,81 | 1,82 |
Deutlich sichtbar wird hierbei, dass durch den Einzug der beiden neuen Leistungsklassen eine Vergleichmäßigung der spezifischen Vergütungssätze realisiert wird, ohne dass es in höheren KWK-Leistungen der jeweiligen Leistungsklassen – wie zum Beispiel 50 KW oder 500 KW – zu Mitnahmeeffekten bzw. Überförderungen kommt. Durch diese optimierte Förder-Struktur wäre eine zielführendere Förderung möglich, als durch eine pauschale Anhebung der Vergütungssätze über alle Leistungsklassen um zum Beispiel 0,5 Cent/kWh.
Die genaue Ausgestaltung der Vergütungshöhen in den verschiedenen Leistungsklassen obliegt der Politik. Der Vorschlag des BHKW-Infozentrums verdeutlicht aber, dass eine strukturelle Optimierung der Vergütungsklassen – unabhängig von der Diskussion über die Vergütungshöhen – sinnvoll ist.
Darüber hinaus sei auf die Anmerkungen des BHKW-Infozentrums zur Vermeidung des Förderbruchs bei 50 kW durch Einführung des „50 kW-Blocks“ hingewiesen.