Zielführende und stärkere KWK-Förderung notwendig

Rastatt, 24.04.2012

Bild: N-Media-Images, fotolia.com

Am 10. Mai soll das neue KWK-Gesetz (KWKG 2012) im Bundestag beschlossen werden. Nach Meinung des BHKW-Infozentrums enthält der derzeitige Entwurf nur unzureichende Anreize, die den KWK-Anlagen nur indirekt zu Gute kommen.

Die Novelle des KWK-Gesetzes befindet sich auf der Zielgeraden. Am 10. Mai 2012 soll das neue KWK-Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Das BHKW-Infozentrum Rastatt ist vom derzeitigen Entwurf des neuen KWK-Gesetzes enttäuscht. „Wenn man den derzeitigen Entwurf zum KWK-Gesetz betrachtet, gewinnt man den Eindruck, dass Peripherieanlagen wie Speicher und Netze zusätzlich gefördert werden, aber nicht die eigentliche KWK-Anlage“, so der Geschäftsführer des BHKW-Infozentrums Markus Gailfuß.

Das BHKW-Infozentrum fordert daher eine stärkere direkte Förderung der eigentlichen KWK-Anlagen. Dabei sollten eine nachhaltige Förderstruktur aufgebaut und nicht einfach unabhängig der Leistungsklasse die Zuschlagszahlungen um 0,5 Cent/kWh erhöht werden. Durch eine pauschale Anhebung der Vergütungen würden kleinere BHKW-Anlagen, welche vorrangig in der Wohnungswirtschaft sowie im kommunalen Bereich zum Einsatz kommen, nur unzureichend gefördert werden. Nach Berechnung des BHKW-Infozentrums erhielte eine BHKW-Anlage in einem 10-Familienhaus durch eine solch geringfügige Anhebung lediglich 125,- Euro pro Jahr zusätzlich. Sinnvoller wäre die Realisierung von zwei neuen Förderklassen im Leistungssegment bis 2 kW sowie im Segment direkt oberhalb von 50 kW. Bereits in der Stellungnahme „KWK-Gesetz 2012 – Marktanreize durch Modifizierung der KWK-Leistungsklassen“ vom 14.12.2011 wurde auf die Vorteile einer intelligenteren Förderstruktur hingewiesen (https://www.bhkw-infozentrum.de/kwk-gesetz_2012/kwk-gesetz_2012_marktanreize_durch_modifizierung_der_kwk-leistungsklassen.html).

Die Entbürokratisierung für BHKW-Anlagen bis 50 kW ist nach Meinung des BHKW-Infozentrums sehr sinnvoll und entlastet die BHKW-Betreiber beispielhaft von der jährlichen Meldung der Energiedaten an die zuständige Behörde. In diesem sinnvollen Bürokratieabbau aber eine Anreiz-Wirkung ausmachen zu wollen, sei eine völlig überzogene Erwartungshaltung. „Ganz davon abgesehen, dass eine solche Vereinfachung für KWK-Anlagen bis 10 kW bereits existiert, ist es absurd zu glauben, dass wegen des Entfallens einer Meldung pro Jahr auch nur eine BHKW-Anlage mehr gebaut wird“, so Markus Gailfuß.

Von besonderer Wichtigkeit erscheint es auch, den Förderbruch in der Leistungsklasse ab 50 kW zu beheben (siehe Stellungnahme vom 06.12.2011 zum 50-kW-Block –https://www.bhkw-infozentrum.de/kwk-gesetz_2012/kwk-gesetz_2012_50-kw-block_bhkw-infozentrum.html).

Positiv sind die Pläne zu bewerten, in Bezug auf den KWK-Anlagenbegriff eine zeitliche Komponente einzufügen. Dadurch würden KWK-Anlagen, die an einem Standort mit einem gewissen zeitlichen Versatz in Betrieb gehen, als getrennte Anlagen gewertet. Bezüglich dieser Regelung sind derzeit Bestrebungen zu erkennen, diese sinnvolle Textpassage wieder aus dem Gesetz zu streichen. Um potentiellen Investoren eine Planbarkeit zu ermöglichen, ist aber eine klare Regelung des Anlagenzubaus durch eine nachvollziehbare Anlagendefinition obligatorisch. Statt die Textpassage zu streichen, sollte darüber nachgedacht werden, den geforderten Zeithorizont zwischen den Inbetriebnahme-Zeitpunkten der KWK-Anlagen von derzeit 1 Jahr auf zum Beispiel 3 Jahre zu erhöhen.

Die neu in das KWK-Gesetz 2012 aufgenommene Förderung von Pufferspeichern stellt nach Meinung des BHKW-Infozentrums eine sinnvolle Maßnahme im Hinblick auf eine notwendige Flexibilisierung der KWK-Anlage dar. Das BHKW-Infozentrum warnt aber vor überzogenen Erwartungen in Bezug auf die Zunahme der nutzbaren KWK-Wärme durch den Ausbau von Pufferspeichern. Während bei Einsatz der Wärmespeicher in Fernwärmenetzen eine Erhöhung der KWK-Wärme erreichbar sei, dürften die positiven Effekte hinsichtlich einer Erhöhung der jährlichen Produktion von KWK-Wärme bei einer Objektversorgung nur geringfügig ausfallen. Wegen des zu erwartenden im Verhältnis zur Fördersumme hohen administrativen Aufwands rät das BHKW-Infozentrum von einer Förderung kleiner Pufferspeicher ab. Hier sei eine direkte Förderung der kleinen KWK-Anlage über eine höhere Vergütungsklasse deutlich sinnvoller. Über eine Reduzierung der förderfähigen Mindestgröße des Pufferspeichers von derzeit 5 auf 3 Kubikmeter sollte aber nachgedacht werden.

Durchweg positiv bewertet das BHKW-Infozentrum die geplanten Änderungen im Wärmenetzausbau. Das enge zeitliche Korsett bezüglich der administrativen Abwicklung im Rahmen der Förderung wurde deutlich entspannt und die mögliche Förderquote erhöht. Besonders positive Auswirkung erwartet das BHKW-Infozentrum im Bereich kleinerer Fernwärmenetze. Durch eine pauschale Förderung von Fernwärmetrassen mit einem Durchmesser bis 100 mm mit 100,- Euro pro Trassenmeter sollen zukünftig deutlich nachhaltigere Förderanreize gesetzt werden, von denen auch Biomasse-KWK-Anlagen profitieren.

Autor: Markus Gailfuß, BHKW-Infozentrum GbR
Bildquelle: N-Media-Images, fotolia.com

 

Print Friendly, PDF & Email