Veränderungen bei der Stromeinspeisevergütung für KWK-Anlagen
Der übliche Preis im dritten Quartal könnte nach Prognose des BHKW-Infozentrums auf 3,2 Cent/kWh bis 3,5 Cent/kWh steigen. KWK-Anlagen könnten demnach ab Oktober 2015 eine um rund 18 Prozent gestiegene Stromvergütung im letzten Quartal erhalten.
Der sogenannte „übliche Preis“ stellt im KWK-Gesetz eine Möglichkeit dar, um dem KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, einen Wert zuzuordnen.
Dieser „übliche Preis“ wird auch als „KWK-Index“ bezeichnet und orientiert sich jeweils an dem durchschnittlichen Quartalspreis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse EEX (https://www.bhkw-infozentrum.de/...).
Üblicher Preis im KWKG 2016
Im Referentenentwurf des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) könnte der durchschnittliche Grundlaststrom-Preis als Strompreis-Element der KWK-Vergütung an Bedeutung verlieren. Da bei neu errichteten KWK-Anlagen über 100 kW eine Pflicht zur Direktvermarktung eingeführt werden soll, könnte der KWK-Index zukünftig vorrangig für KWK-Anlagen bis 100 kW und nicht mehr bis 2.000 kW interessant sein.
Positive Prognose
Der übliche Preis im vierten Quartal könnte nach Prognose des BHKW-Infozentrums auf 3,2 Cent/kWh bis 3,5 Cent/kWh steigen. KWK-Anlagenbetreiber würden demnach ab Oktober 2015 in den letzten drei Monaten des Jahres eine um rund 18 Prozent gestiegene Stromvergütung erhalten.
Dies klingt zwar positiv - trotzdem wäre dies immer noch einer der fünf tiefsten Quartalspreise der letzten fünf Jahre.
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