Rastatt | 19. Mai 2016

Neue Informationen zu den Übergangsbestimmungen des KWK-Gesetzes

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine KWK-Anlage noch nach dem alten KWK-Gesetz fördern zu lassen?

Seit dem 1. Januar 2016 gilt in Deutschland das neue KWK-Gesetz (KWKG 2016).
In den letzten Monaten häufen sich die Fragestellungen beim BHKW-Infozentrum betreffend der in § 35 Absatz 3 des neuen KWK-Gesetzes aufgeführten Übergangsbestimmungen.
Reicht eine alte BImSchG-Genehmigung aus, um die Übergangsregelung des KWKG 2016 nutzen zu können? Oder muss es eine neue BImSchG-Genehmigung bzw. eine verbindliche Bestellung sein? Was fordert die zuständige Behörde (BAFA)?

Diesen Fragen ist das BHKW-Infozentrum nachgegangen und hat in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen - FAQ“ auf der neuen Informationsseite zum KWK-Gesetz einen Bericht zu den Übergangsbestimmungen des KWKG veröffentlicht.

Der aktuelle Bericht kann im FAQ-Bereich von www.kwkg2016.de eingesehen werden.

Am 7./8. Juni 2016 findet außerdem in Kassel ein zweitägiger Workshop zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber statt.

Informationsseite zum neuen KWK-Gesetz
Informationsseite zum neuen KWK-Gesetz

BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Seit dem 15. Oktober 2015 ist das neu gestaltete BHKW-Infozentrum online.

Ab Sommer 2016 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´.

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Allg. Telefonnummer: +49 (0) 7222-968 673 0
Faxnummer: +49 (0) 7222-968 673 19

E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Website: https://www.bhkw-infozentrum.de

Redakteur, Geschäftsführer
Markus Gailfuss

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