Rastatt | 3. Mai 2017

Energie- und Stromsteuer - Veränderungen ab Juni 2017

Im Frühsommer 2017 werden die neuen Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Zum 1. Januar 2018 werden das neue Energiesteuergesetz und das Stromsteuergesetz in Kraft treten.

Das Energie- und Stromsteuergesetz sieht einige Ausnahmetatbestände für hocheffiziente KWK-Anlagen aber auch für erneuerbare Energien vor. Nach einigen Verzögerungen wird die Novelle des Energie- und Stromsteuergesetz nun in die Tat umgesetzt.

Chronologie zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz

Die erste Lesung und erste Beratung im Bundesrat zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz sind termingetreu realisiert worden. Seit drei Wochen liegt die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates vor.

Wenn weiter alles nach Plan geht, wird am 17. Mai 2017 der wahrscheinlich endgültige Gesetzestext in der Beratung des Finanzausschusses erstellt. Am 2. Juni 2017 wird die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden. Anfang Juli 2017 wird das Gesetz dann im Bundesrat beschlossen.

 

Stellungnahme des Bundesrates zu §53a EnergieStG

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Energiesteuergesetz die Bundesregierung aufgefordert, die in § 53a EnergieStG vorgesehene Neuregelung zur Kumulation von vollständiger Energiesteuerentlastung und Investitionsbeihilfen so auszugestalten, dass sie die Umsetzung der Vorgaben des europäischen Beihilferechts auf das notwendige Maß begrenzt und einen für einen wirtschaftlich auskömmlichen Betrieb hinreichenden Anreiz für Investitionen in hocheffiziente ortsfeste Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme ermöglicht. Die neue Regelung in §53a sieht einen Entlastungsvorbehalt durch Abzug gewährter staatlicher Investitionsbeihilfen bei Gewährung der Energiesteuerentlastung vor (Bundesdrucksache 18/11927 vom 12. April 2017 - Seite 4 Ziffer 5). Die Bundesregierung hat diesen Bedenken widersprochen (Seite 12 der Bundesdrucksache 18/11927).

Intensivseminare im Juni und September 2017

Das neue Energie- und Stromsteuergesetz wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten am 1. Juni 2017 in Berlin, am 26. Juni 2017 in Karlsruhe sowie am 12. September 2017 in Berlin eintägige Intensivseminare zum Energie- und Stromsteuergesetz an.

Außerdem wird der Workshop „Rechtliche Rahmenbedingungen“ am 6./7. Dezember 2017 das neue Energie- und Stromsteuergesetz ausführlich behandeln.

Intensivseminare zum Energie- und Stromsteuergesetz
Intensivseminare zum Energie- und Stromsteuergesetz

BHKW-Infozentrum

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Seit dem 15. Oktober 2015 ist das neu gestaltete BHKW-Infozentrum online.

Ab Ende 2016 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft".

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Redakteur, Geschäftsführer
Markus Gailfuss

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