Herrsching | 5. März 2019 |

Redispatch-Neuregelung soll Erneuerbaren-Benachteiligung beenden

Durch die für Ende 2020 geplante Neuordnung des Redispatch erwartet sich die Bundesregierung sinkende Kosten für das Engpassmanagement und ein Ende der Benachteiligung Erneuerbarer.

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag geht hervor, dass die Bundesregierung sinkende Kosten für das Engpassmanagement erwartet. Geplant ist, zum Oktober 2020 die bislang getrennt durchgeführten Maßnahmen zum Engpassmanagement bei konventionellen Kraftwerken (Redispatch) und erneuenbaren Erzeugern und KWK-Anlagen (Einspeisemanagement) zusammenzuführen.

Die dafür notwendige Gesetzgebung war zunächst im Energiesammelgesetz enthalten, wurde aber dann in das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (Nabeg) verschoben. „Die Beschlussfassung über die Integration von Einspeisemanagement und Redispatch wurde verschoben, um zusätzliche Gespräche mit den betroffenen Akteuren zu ermöglichen“, heißt es zur Begründung in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/7655).

Der Gesetzentwurf soll demnach eine „Benachteiligung der Erneuerbaren Energien und der KWK-Anlagen beenden“. Während beim Redispatch mit konventionellen Erzeugungsanlagen ein gezielter bilanzieller Ausgleich durchgeführt werde, findet dies beim Einspeisemanagement bislang nicht statt. Diese Benachteiligung werde beendet.

Mit der Redispatch-Neuregelung soll zudem der Anteil an Energie aus fossilen Quellen, der zur Vermeidung von Engpässen notwendig ist, reduziert werden: Das optimierte Redispatch könne voraussichtlich eine gewisse Reduzierung des Must-Run-Niveaus von fossilen Kraftwerken erreichen. Als Must-run-Kapazität wird die für verschiedene Systemdienstleistungen erforderliche minimale Erzeugungsleistung konventioneller Kraftwerke bezeichnet.

Die Neuregelung soll darüber hinaus die Grundlage schaffen für einen optimierten grenzüberschreitenden Redispatch: „Nationale Redispatchsyseme sollen − soweit technisch möglich − auch für ausländische Anlagen offen sein und regionale Systemkoordinatoren die effizientesten und effektivsten Redispatchmaßnahmen in der gesamten Region identifizieren.“ Das könne ebenfalls Redispatchkosten senken und dazu führen, „dass bei Engpässen zunächst konventionelle Kraftwerke anstelle von Erneuerbare-Energien- oder KWK-Anlagen abgeregelt werden.“

Grenzüberschreitende Redispatchprozesse müssten allerdings zwischen den beteiligten Netzbetreibern vereinbart und implementiert werden. Die Bundesregierung werde sich aber gemeinsam mit der Bundesnetzagentur dafür einsetzen, dass die neuen Regeln konsequent in diesem Sinne umgesetzt würden.

Die Bundestags-Drucksache 19/7655 „Neuordnung des Redispatchs nach §13 EnWG“ kann als PDF auf der Website des Bundestages heruntergeladen werden.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage – Drucksache 19/7278 – Neuordnung des Redispatchs nach §13 EnWG
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage – Drucksache 19/7278 – Neuordnung des Redispatchs nach §13 EnWG

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